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Neue Informationen zur Straßenbahn
In den Gemeinden Weyhe und Stuhr gibt es Planungen für die Verlängerung von zwei Straßenbahnlinien. Es handelt sich dabei um die Verlängerung der Straßenbahnlinie 5 von Bremen-Kattenturm über Stuhr-Brinkum bis Weyhe-Leeste und die Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 von Bremen-Huchting über Stuhr-Brinkum bis Weyhe-Leeste.
Bis voraussichtlich 2013 soll in einem ersten Schritt die Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 von Bremen-Huchting über Stuhr-Brinkum bis Weyhe-Leeste umgesetzt werden. Sie ist Bestandteil des Großvorhabens „Integrierter Schienenausbauplan Region Bremen (ÖPNV und SPNV)". Für den Einsatz öffentlicher Investitionsmittel wurde die „Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs" durchgeführt.
Das Ergebnis für die Verlängerung der Straßenbahnlinien 5 und 8 ist in der Standardisierten Bewertung Integrierter Schienenausbauplan Region Bremen (ÖPNV und SPNV), Abschlussbericht, Teil 1, „Verlängerung der Straßenbahnlinien 1, 2, 5, 8 und 10", Mai 2006, dargestellt. Einen Auszug aus dem Abschlussbericht für die Verlängerung der Straßenbahnlinien Linie 5 und 8 finden Sie hier
Standardisierte Bewertung 2006.
Seit Mai 2009 liegt die Entwurfsplanung für die Verlängerung die Linie 8 mit einer konkretisierten Kostenberechung vor, auf deren Grundlage die Standardisierte Bewertung aktualisiert wurde. Das Ergebnis finden Sie hier
Aktualisierung der Standardisierten Bewertung der Linie 8, 2009.
Für die Abschnitte in Bremen und Niedersachsen gibt es getrennte Planfeststellungsverfahren.
Für den Abschnitt in Niedersachsen (Gemeinden Weyhe und Stuhr) wurden die Planfeststellungsunterlagen vom 17.08. bis 16.09.2009 ausgelegt. Die Einwendungsfrist endete am 30.09.2009. Diese umfangreichen Planfeststellungsunterlagen können Sie hier einsehen. Der Umfang der Unterlagen sowie die Größe einzelner Dokumente erfordern längere Ladezeiten und damit reichlich Geduld.
Planfeststellungsunterlagen
Für den Abschnitt in Bremen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen für die "Planfeststellung für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Straßenbahnlinie 8 bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (Verlängerung Süd)" vom 03.05. bis einschließlich 02.06.2010 auch im Rathaus Stuhr.
Den Text der amtlichen Bekanntmachung der Gemeinde Stuhr finden Sie hier
Bekanntmachung vom 27.04.2010
Die geplante Verlängerung der Linie 8 wird sich auf die Lichtsignalanlage an der sog. „Haferflockenkreuzung“, an der Kirchhuchtinger Landstraße, Stuhrer Landstraße, Moordeicher Landstraße und Varreler Landstraße zusammenkommen, auswirken. Um bereits jetzt Informationen über diese Veränderungen zu erhalten, wurde eine Simulationsuntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis finden Sie hier
Simulationsuntersuchung zur sog. „Haferflockenkreuzung“
Ansprechpartner/in
- Frau Ursula Konieczny

Rathaus Stuhr, Zimmer 302
Blockener Straße 6
28816 Stuhr
Telefon: 0421 5695-302
E-Mail: U.Konieczny@Stuhr.de
