Gemeinde Stuhr
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Allgemein
Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Die Gemeinde Stuhr hat sich im Rahmen einer Vereinbarung mit dem zuständigen Landkreis Diepholz zur Erfüllung dieses Rechtsanspruchs für Kinder aus der Gemeinde verpflichtet. Zu diesem Zweck betreibt die Gemeinde in 6 Ortsteilen insgesamt 10 Kindertagesstätten, die nachfolgend vorgestellt werden. Die Gemeinde gewährt darüber hinaus finanzielle Hilfen zum Betrieb der Kindergärten der Katholischen Kirchengemeinde in Stuhr-Moordeich mit 50 Halbtagsplätzen sowie des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V. in Stuhr-Seckenhausen mit 25 Halbtagsplätzen.
Es können Kinder für die Krippengruppen unter drei Jahren in den Kindertagesstätten Groß Mackenstedt, Heiligenrode und Brinkum-Jahnstraße angemeldet werden. In den Kindertagesstätten Moordeich und Stuhr werden zum Kindergartenjahr 2010/11 neue Krippengruppen mit insgesamt 45 Plätzen eröffnet. In der Krippengruppe werden Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres betreut. Für diese Krippenbetreuung stehen maximal 15 Plätze je Gruppe zur Verfügung. Gemäß Tagesbetreuungsausbaugesetz wird diese Betreuung nur für berufstätige oder in Schul- oder Berufsausbildung befindliche Sorgeberechtigte angeboten. Das Angebot ist für Kinder aus allen Ortsteilen offen. Bei entsprechenden Anmeldezahlen ist auch eine verlängerte Betreuungszeit möglich.
Größe der Kindertagesstätten
Die kommunalen Kindertagesstätten verfügen durchschnittlich über jeweils 4 Gruppenräume. Damit ist gewährleistet, dass bei Bedarf ausreichend Halbtagsgruppen vor- und nachmittags eingerichtet und alle angemeldeten Kinder betreut werden können.
Rahmenkonzeption
Für alle kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Stuhr wurde von der Fachberatung der Kindertagesstätten und den Kindergartenleitungen eine Rahmenkonzeption für Erziehung, Bildung und Betreuung im Elementarbereich der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Stuhr erarbeitet. In dieser Rahmenkonzeption sind die wesentlichen Ziele, Inhalte und Methoden der Arbeit der kommunalen Kindertageseinrichtungen dargestellt. Interessierte können sich diese Rahmenkonzeption über den folgenden Link herunterladen.
Gruppen
Die Anzahl der Gruppen sowie die Dauer der täglichen Betreuungszeit in ihnen ist flexibel und richtet sich nach der Anzahl der Anmeldungen sowie den Betreuungswünschen bzw.- bedürfnissen der Eltern. So werden zurzeit alle angemeldeten Kinder in Halbtagsgruppen am Vor- bzw. Nachmittag, in Regel- und Integrationsgruppen am Vormittag mit verlängerter Betreuungszeit und Mittagsverpflegung sowie in Ganztagsgruppen.betreut. Bei den Kindertagesstätten Brinkum, Heiligenrode und Stuhr wird eine Hortbetreuung für schulpflichtige Kinder angeboten.
Betreuungszeit
Die reguläre Betreuungszeit in den kommunalen Kindertagesstätten ist in
- Halbtagsgruppen von 8.00 bis 12.00 Uhr bzw. 13.00 bis 17.00 Uhr
- Gruppen mit verlängerter Betreuungszeit von 8.00 bis 13.00 Uhr, von 8.00 bis 14.00 Uhr und von 12.00 bis 17.00 Uhr
- Ganztagsgruppen von 8.00 bis 16.00 Uhr und in
- Hortgruppen im Einzugsbereich der Verlässlichen Grundschulen im Anschluss an die Schulzeit täglich für 4 Stunden und während der Schulferien mit Ausnahme der Schließzeiten (Weihnachten und Ostern jeweils 5 Tage, Sommerferien 17 Tage), ganztägig. Bei Bedarf wird auch ein Früh- bzw. Spätdienst von jeweils 30 Minuten vor bzw. nach und ein erweiterter Spätdienst von 1 Stunde nach der regulären Betreuungszeit eingerichtet.
Ferienregelung
Die Kindertagesstätten werden in den Sommerschulferien an 17 Arbeitstagen geschlossen. In den Weihnachts- und Osterferien wird in den jeweils fünftägigen Schließzeiten und in den 5 Arbeitstagen vor der Sommerschließzeit für die Kindergarten- und Hortkinder in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Stuhr und für die Kinder der Krippengruppen in der Einrichtung, die das Kind besucht, ein kostenpflichtiger Notdienst für Sorgeberechtigte, die berufstätig sind, eingerichtet. In den übrigen Schulferien wird eine bedarfsgerechte Betreuung angeboten.
Schließzeiten in den Kindergärten der Gemeinde Stuhr für das laufende Kindergartenjahr
Gebühren
Für die Benutzung der Kindertagesstätten wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe sich nach der in Anspruch genommenen Betreuungszeit richtet. Sie beträgt monatlich ab dem 01.09.2008 für die
- vierstündige Betreuung und Hortgruppen 128,00 €
- fünfstündige Betreuung 160,00 €
- sechsstündige Betreuung 192,00 €
- ganztägige Betreuung 256,00
Diese Gebühr kann auf Antrag unter Berücksichtigung des anrechenbaren Einkommens der Familie und der Zahl ihrer Kinder im Rahmen einer Staffel bis auf eine Mindestgebühr reduziert werden. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, wird die Gebühr für das zweite und für jedes weitere Kind auf die Höhe der jeweiligen Mindestgebühr festgesetzt. Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Früh- und Spätdienstes beträgt je angefangene 1/2 Stunde 16,00 € monatlich. Für die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen wird ein monatliches Entgelt in Höhe von 60,00 € erhoben.
Aufnahme
Die Aufnahme der Kinder in die Kindertagesstätten erfolgt jeweils für ein Kindergartenjahr. Die aufzunehmenden Kinder werden grundsätzlich ortsnah in der Kindertagesstätte ihres Wohnsitzes betreut. Aufnahmeanträge werden in der Zeit vom 01. Januar bis 31. Januar in den Kindertagesstätten und bei der Gemeinde Stuhr jeweils zum nächsten Aufnahmetermin entgegengenommen. Aufnahmetermin ist in der Regel der 01. August jeden Jahres.
Entsprechende Anträge können auch in der übrigen Zeit auf Aufnahme zu anderen Terminen gestellt werden. In diesen Fällen erfolgt die Aufnahme zum 1. des folgenden Monats; eine ortsnahe Betreuung kann in diesen Fällen nicht gewährleistet werden.
Anmeldung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Stuhr für das Kindergartenjahr 2010/2011
Die Anmeldefrist von Kindern, die im Kindergartenjahr 2010/2011, das nach den Sommerferien 2010 beginnt, eine Kindertagesstätte der Gemeinde Stuhr, besuchen sollen, endet grundsätzlich am 31.01.2010. Bei Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, kann die ortsnahe Betreuung nicht immer gewährleistet werden.
Antragsberechtigt sind Kinder, die ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde Stuhr haben und die bis zur Aufnahme das dritte Lebensjahr vollendet haben. Es können auch schon Kinder angemeldet werden, die im Laufe des neuen Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollenden. Diese Kinder werden dann nach ihrem dritten Geburtstag aufgenommen.
Antragsunterlagen gibt es in den kommunalen Kindertagesstätten in den Ortsteilen und im Rathaus, Zimmer 239 bei Frau Reimers und Zimmer 235 bei Frau Kavanagh. Bei einer Anmeldung im Kindergarten bietet sich auch gleich die Möglichkeit einer ersten Kontaktaufnahme zur Kindergartenleitung und Information über die Einrichtung. Sie können die Unterlagen auch hier herunterladen.
Ansprechpartner/in
- Frau Renate Reimers

Rathaus Stuhr, Zimmer 239
Blockener Straße 6
28816 Stuhr
Telefon: 0421 5695-239
E-Mail: R.Reimers@Stuhr.de - Frau Ingrid Kavanagh

Rathaus Stuhr, Zimmer 235
Blockener Straße 6
28816 Stuhr
Telefon: 0421 5695-235
E-Mail: I.Kavanagh@Stuhr.de
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