Landschaftsplan Stuhr
Der Landschaftsplan ist das Instrument der Landschaftsplanung auf kommunaler Ebene. Er wird auf der Grundlage des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises gemäß § 11 Bundesnaturschutzgesetz entwickelt und dient der Gemeinde als wichtige Entscheidungshilfe bei der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landespflege.
Der Landschaftsplan ist ein Fachplan, dessen Ziele in den Abwägungsprozess der allgemeinen Bauleitplanung einzubeziehen sind. Er beinhaltet zunächst eine Bestandsaufnahme und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Naturgüter (Wasser, Boden, Klima, Luft). Darauf aufbauend benennt er die erstrebenswerten Ziele aus der Sicht des Naturschutzes und die zu deren Erreichung notwendigen Maßnahmen.
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