In der Vergangenheit ist es immer wieder dazu gekommen, dass Bürger*innen keine Möglichkeit hatten, einen TK-Anschluss zu bekommen.
Alle Versuche, einen Telekommunikationsanbieter zu gewinnen, scheiterten.
Nach dem neuen TK-Gesetz haben Bürger*innen nun einen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten. Zu dem Mindestangebot zählen: das Telefon und ein schneller Internetzugangsdienst.
Vor diesem Hintergrund hat die BNetzA am 27.04.2022 bundesweit erstmals Vor-Ort-Termine in Gebieten, aus denen sich Bürger*innen beschwert haben, die keinen TK-Anschluss erhalten haben, durchgeführt. Auch in der Gemeinde Stuhr eine „kleine Premiere“: Hier standen zwei kleinere Gebiete auf der Besuchsliste der BNetzA.
Ziel diesen ersten Schrittes der BNetzA war es, die konkrete örtliche Situation zu klären. Neben Vertretern der BNetzA und den Beschwerdeführer*innen waren bei den Vor-Ort-Terminen auch Vertreter*innen der TK-Unternehmen und der Gemeinde anwesend. Nach einer gemeinsamen Bestandsaufnahme wird die BNetzA nun im weiteren Verfahren eine Klärung der Situation herbeiführen und dafür Sorge tragen, dass ein TK-Anschluss hergestellt wird.
Sollten Sie aktuell auch keine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten haben und Ihnen kein Telekommunikationsanbieter eine Versorgung in Aussicht stellt, können Sie sich an die Bundesnetzagentur https://www.bundesnetzagentur.de/ wenden.
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„Premiere“ – Bundesnetzagentur für Vor-Ort-Termin in Stuhr
„Premiere“ – Bundesnetzagentur für Vor-Ort-Termin in Stuhr
Das neue Telekommunikationsgesetz ermöglicht es: Kommt es zu keinem freiwilligen Ausbau der Telekommunikationsdienste eines Anbieters, kann die BNetzA (Bundesnetzagentur) nunmehr ein TK-Unternehmen zum Ausbau eines Anschlusses verpflichten.
Meldung vom 06.05.2022Letzte Aktualisierung: 09.05.2022
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