Antragsberechtigt sind Kinder, die ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde Stuhr haben und bis zur Aufnahme das erste Lebensjahr vollendet haben. Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren können für eine Betreuung in der Krippe angemeldet werden. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres kann eine Anmeldung für den Besuch des Kindergartens erfolgen.
Im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet die Gemeinde Stuhr in insgesamt 13 Kindertagesstätten eine Betreuung in vierstündigen Vormittagsgruppen, sechsstündigen Gruppen mit Mittagessen sowie in achtstündigen Ganztagsgruppen an. Darüber hinaus besteht bei Vorliegen der räumlichen und personellen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Frühdienst von 07:00 oder 07:30 bis 08:00 Uhr oder einen Spätdienst von 14:00 bis 15:00 Uhr anzumelden. Betreuungszeiten von mehr als vier Stunden sind berufstätigen Eltern vorbehalten. Im Zuge der Inklusion werden behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in Integrationsgruppen betreut.
Sofern es die Kapazitäten der jeweiligen Kindertagesstätten zulassen, wird eine möglichst wohnortnahe Betreuung ermöglicht.
Die Antragsunterlagen sind ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde Stuhr erhältlich. Auf Grund der aktuellen Situation können in diesem Jahr keine Antragsunterlagen im Rathaus oder den Kindertagesstätten ausgegeben werden. Bei Bedarf können diese jedoch per Post zugesandt werden.
Die Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr sind bis zum 31.01.2021 per Post an die jeweilige Kindertagesstätte zu senden oder in den hauseigenen Briefkasten der Kindertagesstätte einzuwerfen.
Hinweis: Der Aufnahmeantrag ist nur einmalig in einer Einrichtung einzureichen (Erstwunscheinrichtung) und gilt auch für alle gewählten Alternativen.
Die sogenannten „Schnuppertage“ zum Kennenlernen der Einrichtungen müssen aktuell leider entfallen. Wer jedoch gerne mehr über das jeweilige Angebot der Stuhrer Kindertagesstätten erfahren möchte, findet auf der Internetseite der Gemeinde Stuhr Informations- und Bildmaterial. Darüber hinaus können Fragen auch gerne telefonisch an die jeweilige Kindertagesstätte gerichtet werden.
Im Rathaus der Gemeinde Stuhr stehen Frau Kabasch (Zimmer 235, Telefon 0421/5695-235), Frau Schumacher (Zimmer 234, Telefon 0421/5695-284), Frau Münster-Bachmann (Zimmer 234, Telefon 0421/5695-234) und Frau Pittschellis (Zimmer 239, Telefon 0421/5695-289) als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.