Wichtige Verordnungen und Informationen im Zusammenhang mit den Entwicklungen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Hier möchten wir Sie über die neusten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus informieren.
Wir bitten Sie eindringlich, zum Wohle aller die neuen und ergänzenden Regelungen zu beachten!
> Landkreis Diepholz
Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz zur Anordnung der Absonderung in sog. häuslicher Quarantäne bei Vorliegen eines Nachweises des Corona-Virus tritt vom18.11.2020 bis einschließlich 31.03.2021 in Kraft.
Diese Allgemeinverfügung soll sicherstellen, dass sich Personen, die einen positiven Befund über eine Corona-Infektion erhalten, direkt in häusliche Quarantäne begeben – und zwar bereits vor Erteilung eines schriftlichen Quarantänebescheides. Grundsätzlich müssen sich Personen mit einem positiven COVID-19-Testergebnis nun sofort in häusliche Absonderung begeben, sobald sie von dem Befund erfahren. D.h. sie dürfen die Wohnung weder verlassen noch Besuch außerhalb des eigenen Hausstandes empfangen. Bei einem positiven Testergebnis müssen die Betroffenen zudem ihre Kontaktpersonen selber informieren und eine entsprechende Liste mit deren Kontaktdaten erstellen.
> Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- NEU die Nds. Coronaverordnung tritt zum 10.01.2021 in Kraft: Nds. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus - Lesefassung 10.01.2021
- NEU die Nds. Quarantäneverordnung tritt am 11.01.2021 in Kraft: Nds. Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende - Lesefassung 11.01.2021
Auf dieser Seite werden Ihnen viele Fragen insbesondere auch erste Fragen und Antworten zu den Änderungen in der Corona-Verordnung (gültig ab 10. Januar 2021) und der Quarantäne-Verordnung (gültig ab 11. Januar 2021) beantwortet. Aber auch zu viele weiteren Themen rund um den Coronavirus werden hier in unterschiedlichen Rubriken Antworten bereitgestellt.
Aktuelle Inzidenz-Ampel aller Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen
Wir wären keine Niedersächsinnen und Niedersachsen, wenn wir nicht versuchen würden, aus jeder Situation das Beste zu machen. Das Land Niedersachsen erinnert mit der Kampagne „Wir sind stärker! Niedersachsen gegen Corona“ daran, dass wir weiter das Richtige tun. Auf Niedersächsisch.
> Bundesregierung
- NEU Bund-Länder-Beschluss vom 05.01.2021 - Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Verlängerung und teilweise Verschärfung der geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab 11.01.2021 bis 31.01.2021
- NEU ausführlicher Wortlaut des Beschlusses vom 05.01.2021
- Bund-Länder-Beschluss vom 13.12.2020 - Vereinbarung des Bundes und der Länder über einen Lockdown ab dem 16.12.2020 und Veränderungen bezüglich der Kontaktregelungen zu Weihnachten und Silvester
- ausführlicher Wortlaut des Beschluss vom 13.12.2020
- Bund-Länder-Beschluss vom 02.12.2020 - Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Verlängerung aller Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis 10. Januar 2021
- Bund-Länder-Beschluss vom 25.11.2020 - Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Verlängerung und teilweiser Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
- Ausführlicher Wortlaut des Beschlusses von 25.11.2020
- Bund-Länder-Beschluss und Appell vom 16.11.2020 - Vereinbarung des Bundes und der Länder zur Beibehaltung der bestehenden Beschränkungen und Appell zur Beschränkung der sozialen Kontakte auf ein Minimum
- Ausführlicher Wortlaut des Beschlusses vom 16.11.2020
- Bund-Länder-Beschluss vom 28.10.2020 - Vereinbarung des Bundes und der Länder über neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - es geht darum, eine nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden
- Ausführlicher Wortlaut des Beschlusses vom 28.10.2020
Hinweise zur Corona-Schutzimpfung Stand: 14.01.2021
Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen haben die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen rund um die Covid-19-Impfung an die folgende Hotline zu richten:
Hotline: 0800 9988665
Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. An Feiertagen ist die Hotline geschlossen.
Mit Zulassung des COVID-19-Impfstoffs von BioNTech und Pfizer in der EU hat Niedersachsen am 27. Dezember 2020 mit dem Impfen begonnen. Zunächst konzentriert sich das Land dabei auf die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen. Für diese Personengruppen ist die Gefahr, sich mit Corona zu infizieren und im schlimmsten Fall daran zu versterben, besonders groß.
Die Termine der mobilen Teams, die in Alten- und Pflegeheimen impfen, werden durch die Leitung der Einrichtung in Absprache mit dem jeweiligen Impfzentrum vereinbart.
Sobald die allermeisten Alten- und Pflegeheime mit Impfstoff versorgt sind, werden alle anderen in der ersten Gruppe impfberechtigten Menschen informiert, dass auch sie in einem Impfzentrum einen Termin für die Impfung vereinbaren können. Das wird ab dem 28. Januar der Fall sein. Das Impfen der nicht in Heimen lebenden Über-80-Jährigen wird dann im Februar beginnen.
Die Terminvergabe unter der Hotline und über eine Internetplattform kann dann am 28. Januar 2021 beginnen. Alle Impfzentren sind vorbereitet für die Impfung der zuhause lebenden Impfberechtigten.
Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 80 Jahre, erhalten in der nächsten Woche einen Brief des Sozialministeriums. Darin werden sie schriftlich informiert, wie sie einen Impftermin vereinbaren können (telefonisch oder online), wie der Impfvorgang ablaufen wird und dass unbedingt eine zweite Impfung notwendig ist.
Den Brief können Sie hier bereits lesen.
Wichtig: Die Nutzung des sogenannten Melderegisterdatenspiegels, in dem die Meldedaten aus den Melderegistern der 409 niedersächsischen Kommunen landesseitig gespiegelt und gespeichert werden, ist nach § 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) durch einen privaten Versanddienstleister nicht zulässig. Aus diesem Grund greift Niedersachsen auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurück, die die hohen Ansprüche an den Datenschutz erfüllt, aber nicht vollständig ist. Es werden deshalb nicht alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 80 Jahre, einen Brief erhalten.
Ganz wichtig ist, dass alle Personen ab einem Alter von 80 Jahren auch dann impfberechtigt sind, wenn sie kein solches Schreiben erhalten haben!
Weitere Hinweise zur niedersächsischen Impfkampagne lesen Sie bitte hier nach.
Covid-19 Impfung - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wer wird zuerst geimpft? Wo kann ich mich impfen lassen? Wie erhalte ich einen Termin? Was muss ich tun? Diese und andere häufig gestellten Fragen beantworten diese Impf-FAQ.
Zur weiteren Information wird Ihnen hier der Beschluss über die Bundesverordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus vorgestellt - den genauen Wortlaut der Verordnung lesen Sie hier.
Für die Anordnung von konkreten Maßnahmen ist der Landkreis Diepholz zuständig.
Das Bürgertelefon Landkreis Diepholz, Tel.: 05441/976-2020 steht Ihnen in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr für Fragen zum Thema "Corona" zur Verfügung. Hinweis: Das Bürgertelefon beantwortet keine arbeitsrechtlichen Fragen. Bitte wenden Sie sich bei arbeitsrechtlichen Fragen an die jeweiligen zuständigen Einrichtungen (z.B. Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern).
Außerdem wurde vom Landkreis Diepholz ein Corona Testzentrum im Gesundheitszentrun Twistringen, St. Annen Straße 15, 27239 Twistringen, Tel.: 04243/415-30500 eingerichtet.
Aktuelle Mitteilung des Landkreises Diepholz über den Impfbeginn im Landkreis.
Auf der Homepage des Landkreises finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen sowie eine Übersicht über die wichtigsten Telefonnummern.
Nutzen Sie dazu bitte diesen Link: Aktuelle Mitteilungen und Meldungen
Aktuelle Pressemitteilungen der Gemeinde Stuhr:
> 03.11.2020 Maßnahmen der Gemeinde Stuhr aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation und Aufruf des Bürgermeisters Stephan Korte an alle Bürgerinnen und Bürger
> 02.11.2020 Durchführung politischer Sitzungen ab dem 02.11.2020
Die Gemeinde Stuhr empfiehlt die Nutzung der Corona-Warn-App
Diese ist eine große Unterstützung für die frühzeitige Unterbrechung und Nachverfolgung von Infektionsketten. Die Nutzer der App werden über ein erhöhtes Infektionsrisiko benachrichtigt, wenn sie innerhalb der letzten 14 Tage länger als 15 Minuten und dichter als 2 Meter Begegnungen mit einer positiv getesteten Person hatten. Voraussetzung für den Erfolg der App ist, dass sie von möglichst vielen Menschen genutzt wird. Die Corona-Warn-App ist im Google Play Store für Android-Smartphones sowie im Apple App Store für iOS-Smartphones verfügbar.
Jetzt downloaden und das Virus gemeinsam bekämpfen: Corona-Warn-App
Die AOK Niedersachen hat für Fragen rund um den Gesundheitsschutz eine "Corona-Hotline" eingerichtet. Expertinnen und Experten beantworten in der Zeit von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr unter der Tel.Nr.: 0511/4505-555 Ihre Fragen zum Coronavirus.
Außerdem finden Sie hier Links zu wichtigen Informationsseiten zum Thema Corona:
Erweiterte Teststrategie SRAS-CoV-2 Testung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS CoV 2) (Hrsg.: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 (Hrsg.: Robert Koch Institut)
Hygiene beim Husten & Niesen (Hrsg.: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Coronahilfe Stuhr
Unter dem Stichwort "Coronahilfe Stuhr" haben Freiwillige die Möglichkeit, sich für die unentgeltliche Unterstützung von Risikogruppenangehörigen bereitzustellen.
Dazu zählen unter anderem Lebensmitteleinkäufe, Medikamentenbesorgungen und die Betreuung von Tieren.
Informationen zur Anmeldung als freiwillige/r Helfer/in sowie die Telefonnummer für Betroffene, können Sie dem Flyer entnehmen.
Die Coronahilfe Stuhr ist eine Initiative des Fördervereins Sie(h)da, des Flüchtlingsnetzes Stuhr, des Mehrgenerationenhauses sowie der Gemeinde Stuhr.
Abhol- und Lieferdienste Stuhrer Unternehmen
In Zeiten von Corona ist es erforderlich geworden, neue Wege zu gehen, um ein Stückchen "Normalität" erhalten zu können.
Auf dieser Seite finden Sie Stuhrer Unternehmen, die einen Abhol- und Lieferdienst anbieten.
Bitte beachten Sie dabei, dass jederzeit die Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 22.03.2020 eingehalten werden müssen.
Dies betrifft insbesondere die dauerhaft erforderliche Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern.
Die folgende Auflistung ist nicht abschließend und wird laufend aktualisiert. Vorschläge und Ideen für Erweiterungen können Sie jederzeit gerne an Stadtmarketing@Stuhr.de richten.
Speisen & Getränke:
- Asia Lucky Imbiss - 0170/9030563 - tuantu2428@gmail.com
- Antalya Döner - 0421/802488 - online nur über lieferando
- Birgits Schlemmerkeller - 0177/8233533 oder 04206/6292 - birgit@thomas-milster.de
- Brinkumer Hofladen - 0421/8775014 - nur Abholung
- Das Backhaus Brinkum - 0421/876555 oder 0160/90969092
- Dschingis Khan - Restaurant - 0421/2584068 - nur Abholung
- Fleischerei Guder - 0421/890435 - bestellungen@fleischerei-guder.de
- Fleischerei Imbiss Tietz - 0162/2122357 - nur Abholung
- Galerie-Teestube Anita Schmücker - 0421/5669193 - info@teestube-stuhr.de - nur Abholung
- Gasthaus Martens - 0421/890681 - nur Abholung
- Gefken´s Restaurant (Hotel Bremer Tor) - 0421/806780
- Grillhütte vor Real Stuhr - 04206/3054799 - nur Abholung
- Hacienda Restaurant - 0421/89773244 - info@hacienda-stuhr.de
- Heiko Fortmann Imbissbetrieb - 0151/55258099 - nur Abholung
- Hotel Weinhof Groß Mackenstedt - 04206/90300 - nur Abholung
- Imbiss Helga Winkler - 0421/8302720 - ton-pottkieker@web.de - nur Abholung
- Lohmann Wildspezialitäten - 0421/808810 - lohmann-stuhr@t-online.de - nur Abholung
- Mahlstedts Hofladen - mahlstedts.hofladen-bestellung@gmx.de
- Reinershof - Café und schöne Dinge: Bestellung bitte freitags bis sonntags von 10 - 18 Uhr unter 04221/5874226 (Die Abholung ist freitags bis sonntags zwischen je 14 und 18 Uhr möglich)
Einzelhandel:
- babyone - 0421/8775740 - brinkum@babyone.de
- Die Transportretter (Kurierdienst aus Stuhr) - 0421/69197838 - christian.boeschen@kurierdienst-stuhr.de
- Frankonia Handels GmbH & Co.KG - 0421/8300078-11 - cwilkens@frankonia.de
- Gartenbau Harmsen - 0421/891570 - carsten.harmsen@t-online.de
- Hengemühle - 0421/892817 - G.Hengemuehle@arcor.de
- Lio und Lia (Selbstgemachtes für Kinder) - 04206/4479350 - Info@lioundlia.de
- Little tinibi - 04221/5907505 / 0157/75346611 - info@little-tinibi.de
- Media Markt - Bestellungen sind nach wie vor online möglich
- Pöppel-Stauden - 0421/804879 - info@poeppel-stauden.de
- Stuhrer Schätzchen (Kindermode) - 0152/56430058 - schaetzchen.kindermode@gmail.com
- Wohnoutlet Bremen - 0421/2584845 - leuchten-polster@o2online.de
Die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Stuhr möchte eine kleine Hilfestellung anbieten und hat für Sie Informationen und Verlinkungen zu Infoseiten zusammengestellt.
Gewerbesteuerstundung durch die Gemeinde Stuhr
Die Gemeinde Stuhr hat sich entschlossen, Unternehmen, die unverschuldet in eine wirtschaftlich schwierige Lage geraten sind, mit großzügigen und unkomplizierten Lösungen bei Anträgen auf Gewerbesteuerstundung entgegenzukommen.
Anträge auf eine Gewerbesteuerstundung stellen Sie bitte bei Gemeinde Stuhr, Herr Michael Hayen, Tel.: 0421/5695-222, Telefax: 0421/5695-9227, E-Mail: M.Hayen@Stuhr.de.
Wirtschaftliche Hilfen:
> NBank - Aktuelle Informationen für Unternehmen:
- Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe - Zuschuss in Höhe von 80%, Details finden Sie im Produktblatt Start 25.11.2020
- Innovationsgutscheine - Zuschuss in Höhe von 80% für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleiste Start 23.09.2020
- Neustart Niedersachsen Innovation - Zuschuss von bis zu 60% (Automobilwirtschaft 75%) für Innovationsvorhaben ! Nur noch bis zum 30.11.2020 zu beantragen
- Neustart Niedersachsen Investition - Bis zu 50% Förderung von Investitionen, Details finden Sie im Produktblatt ! Nur noch bis zum 30.11.2020 zu beantragen
- Ertrags- und umsatzsteuerliche Behandlung der Corona-Soforthilfe Stand 22.04.2020
- Digitalbonus-Förderprogramm - Anpassung der Fördermöglichkeiten an die Corona-Krise
- Sondernewsletter-Abo mit tagesaktuellen Informationen
Ausgelaufene Programme:
- Liquiditätskredit Antragsstellung nicht mehr möglich
- Niedersachsen-Soforthilfe Corona - Antragsstellung nicht mehr möglich
Unter der Servicenummer: 0511/30031333 oder unter der E-Mailadresse: beratung@nbank.de wird Ihnen von Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, 09:00 bis 15:00 Uhr weitergeholfen.
> KfW-Bank - KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Über folgende Kreditprogramme werden Sie auf dieser Seite informiert:
- KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
- KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
- KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
- KfW-Sonderprogramm - Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro
Unter der kostenfreien Servicenummer: 0800/5399000 wird Ihnen von Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr weitergeholfen.
> Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG)
- Stabilitätsfond 2020 - zur Unterstützung von niedersächsischen Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie hat die MBG in Kooperation mit der KfW und dem Land Niedersachsen einen neuen und besonders vorteilhaften Investmentfonds aufgelegt
> Bundesagentur für Arbeit - Aktuelle Informationen für Unternehmen und Arbeitnehmer
- NEU Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ - Verlängert und vereinfachter Zugang
- genauerer Wortlaut der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" - Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Sozialleistungen aus dem Sozialschutz-Paket für Arbeitnehmer in Kurzarbeit, Freiberufler, Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer
- Kurzarbeitergeld für Unternehmen
> Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Fördermittel für die Busbranche - Antragstellung ab 24.07.2020 möglich
> Bundesministerium für Finanzen
- Merkblatt für steuerliche Erleichterungen Stand 28.12.2020
- Steuerfreie Sonderzahlungen an Arbeitnehmer
> Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- NEU Außerordentliche Wirtschaftshilfen (Novemberhilfen) - Antragsstellung ab 25.11.2020 möglich - Alle Informationen
- Überbrückungshilfen des Bundes und der Länder - Verlängert - Die Antragsstellung kann ausschließlich durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt über das extra eingerichtete Portal erfolgen. Bitte beachten Sie dazu auch das Merkblatt oder die FAQ. Stand: 29.09.2020
- Informationen und Unterstützung für Unternehmen
> Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Informationen zur Behandlung von Beihilfen und Unterstützung während der Corona-Krise (Corona- und Pflege- Boni sowie Lebensmittelgutscheine) für Arbeitnehmer
- Informationen zu den Sozialschutz Paketen I & II
> Niedersächsische Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Informationen für Unternehmen, Ansprechpartner und Unterstützungsmöglichkeiten
> NEU Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Förderung einer nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur, 60% - 80% Zuschuss
> Bundesvereinigung der Musikveranstalter (GEMA)
- NEU Die GEMA erlässt Betrieben die aufgrund des Lockdowns im November und Dezember schließen mussten die Lizenzgebühren für diesen Zeitraum. Alle Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Infos:
> Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus
> Handwerkskammer Hannover - klärt die wichtigsten Fragen für Handwerksbetriebe
> Industrie- und Handelskammer Hannover - aktuelle Meldungen für Unternehmer
Darüber hinaus steht Ihnen der Wirtschaftsförderer Herr Wimmelmeier für weitere Fragen und Hilfestellung unter E-Mail: L.Wimmelmeier@Stuhr.de oder Tel.: 0421/5695-245 zur Verfügung.
Erreichbarkeit und Öffnung von Einrichtungen der Gemeinde Stuhr
Ab Freitag, dem 30.10.2020 wird das Rathaus der Gemeinde Stuhr aufgrund der aktuellen Pandemielage bis auf weiteres für den Besucherverkehr eingeschränkt zugänglich sein.
Gleichwohl werden weiterhin alle Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung angeboten. Hierzu werden die Bürgerinnen und Bürger angehalten, vorab Termine zu vereinbaren oder ihr Anliegen per Telefon oder per E-Mail zu klären.
Zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, an die zuständigen Sachbearbeiter/innen oder lassen Sie sich unter Tel.: 0421/5695-0 verbinden.
Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte weiterhin gerne die Briefkästen des Rathauses.
Beim Besuch des Rathauses zwecks Terminwahrnehmung ist auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes zu achten.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, selbst hergestellte Masken oder Ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material.
Die Sitzungen der politischen Gremien finden auch nach dem Erlass der neuen Nds. Corona-Verordnung vom 02.11.2020 weiterhin statt. Diese unterliegen jedoch besonderen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen und einer Begrenzung der teilnehmenden Personen. Alle weiteren Hinweise finden Sie in der hinterlegten Pressemitteilung vom 02.11.2020.
Externe Beratungsangebote, wie bspw. Renten- oder Schuldnerberatung und des Seniorenbeirates werden aufgrund der Schließung des Rathauses bis auf weiteres ausgesetzt.
Die Gemeinde Stuhr bittet um Verständnis für diese Maßnahmen und wird zur aktuellen Lage immer wieder über die Presse, über die Homepage und über die sozialen Netzwerke informieren.
Betreuung in Kindertagesstätten - Stand 07.01.2021
Anlässlich der bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergeben sich auch im Bereich der Betreuung in Kindertagesstätten Veränderungen.
Bis einschließlich zum 08.01.2021 findet der Betrieb in allen Kindertagesstätten wie gewohnt zu den regulären Betreuungszeiten statt.
Ab dem 11.01.2021 bis zunächst zum 29.01.2021 wechseln die Kindertagesstätten in das sogenannte Szenario C und werden geschlossen. Eine Notbetreuung wird für bis zu 50 % der Gruppengröße angeboten.
Entsprechend des zwischenzeitlich vorliegenden Entwurfs der neuen Corona-Verordnung (Stand 07.01.2021) ist eine Notbetreuung für die Kinder vorgesehen,
- bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist,
- bei denen ein Unterstützungsbedarf besteht (anerkannte Integrationskinder) oder
- die zum kommenden Schuljahr 2021/22 nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG schulpflichtig werden.
Darüber hinaus ist eine Betreuung in besonderen Härtefällen möglich.
Die Anmeldungen zur Notbetreuung können bis zum 08.01.2021 erfolgen. Die Anmeldungen sind per E-Mail an die jeweilige Kindertagesstätte zu richten, per Post zu übersenden oder direkt in den hauseigenen Briefkasten der Einrichtung einzuwerfen. Eine persönliche Abgabe ist auf Grundlage der aktuellen Situation nicht möglich
Einen Informationsbrief vom 06.01.2021 an die Eltern der Kindertagesstätten der Gemeinde Stuhr sowie den Vordruck zur Anmeldung einer Notbetreuung finden Sie hier.
Kindertagespflege – Stand 07.01.2020
Das Angebot der Kindertagespflege darf auch während des Lockdowns weiterhin stattfinden.
Die Betreuung ist mit den Tagespflegepersonen abzustimmen.
Schulen ab dem 11.01.2021 - Stand 06.01.2021
Der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat in einem an alle Eltern und Erziehungsberechtigten gerichteten Brief vom 05.01.2021 über die Planungen des Schulbetriebes nach den Weihnachtsferien informiert:
Für die Schulen im Primarbereich (Grund- und Förderschulen von Klasse 1 bis 4) gelten bis zum Ende des Schulhalbjahres am 31.01.2021 folgende Maßnahmen:
11.01.-15.01.2021 Szenario C
18.01.-29.01.2021 Szenario B
Für die Schulen im Sekundarbereich I und II gelten bis zum Ende des Schulhalbjahres am 31.01.2021 folgende Maßnahmen:
Alle Jahrgänge der Sekundarbereiche I und II, in denen keine Abschlussprüfungen anstehen, Szenario C.
Abiturjahrgänge und Abschlussklassen der Jahrgänge 9 und 10, Szenario B.
Generell gilt wie bisher: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in allen Bereichen zu tragen, in denen der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Im Szenario B kann diese beim Einnehmen des Sitzplatzes angenommen werden.
Für die Jahrgänge 1-6 wird eine Notbetreuung angeboten. Diese wird durch die jeweiligen Schulen organisiert.
Den Brief des Ministers vom 05.01.2021 finden Sie hier.
Für weitergehende Informationen und Fragen zu Veranstaltungen und Nachholterminen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen der Kulturabteilung unter Tel. 0421/5695-242.
Die Bibliotheken in Brinkum und Moordeich werden ab dem 02.11.2020 bis auf weiteres geschlossen.
Während der Schließzeit wird alternativ ein Medien-Abholservice eingerichtet werden. Es besteht die Möglichkeit max. 5 Medien telefonisch zu bestellen, zu einem vereinbarten Abholtermin abzuholen und dabei Medien zurückzugeben. Während dieser Zeit erhalten sämtliche Medien bis zum Ende der Schließzeit eine Verlängerung, so dass eine kontaktlose Rückgabe in den Öffnungszeiten möglich ist.
In der Bibliothek Stuhr-Moordeich können Benutzerinnen und Benutzer montags von 10:00 -13:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr und donnerstags von 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0421/561400 Medien bestellen und einen verbindlichen Abholtermin vereinbaren.
In der Bibliothek Stuhr-Brinkum können Benutzerinnen und Benutzer dienstags von 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0421/801002 Medien bestellen und einen verbindlichen Abholtermin vereinbaren.
Folgende Einrichtungen bleiben mit bestimmten Einschränkungen weiter geöffnet:
- Baubetriebshof:
Für die Abgabe von Problemabfällen aus dem Haushalt, Elektro-Kleingeräten, Hartkunststoffen und Metallen in haushaltsüblichen Mengen bleibt der Mini-Wertstoffhof des Baubetriebshofes zu den regulären Öffnungszeiten weiter offen. Ein Austausch von Müllbehältern weiterhin noch nicht wieder angeboten. - Kinderspielplätze, Discgolf-, Skater- und Funsportanlage:
Der Betrieb und die Nutzung dieser Plätze und Anlagen sind unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln weiter zulässig. - Kapellen:
Trauerfeiern in den Kapellen im engsten Familien- und Freundeskreises mit bis zu 20 Personen bleiben weiter zulässig.
Folgende Einrichtungen werden geschlossen - bieten aber teilweise Alternativen an:
Jugendeinrichtungen – Wir sind weiter für Euch da! - Stand 11.01.2021
Die Jugendeinrichtungen No Moor in Moordeich sowie das Haus am Wall in Brinkum sind auch während des „Lockdowns“ weiterhin für Euch da und stehen bei Bedarf gerne mit Rat und Tat zur Seite. Es bestehen folgende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:Jugendtreff No Moor
Das Team des Jugendtreffs ist täglich in der Zeit von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr telefonisch (0421/561370 und 0152/6788719) oder auch per Mail (kontakt@nomoor.de) erreichbar. Im Bedarfsfall kann nach Absprache gerne auch ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden.Haus am Wall
Das Team des Haus am Wall bietet täglich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine telefonische Erreichbarkeit sowie bei Bedarf nach Absprache auch persönliche Gesprächstermine an. Das Haus am Wall ist telefonisch (0421/8891671) oder per Mail erreichbar (kontakt@hausamwall.de).- Sie(h)da:
Der Treffpunkt Sie(h)da wird im Hinblick auf die aktuelle Situation vom 02.11.2020 bis auf weiteres geschlossen.
Allerdings bleiben die Angebote der Gewaltberatungssprechstunde sowie Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse nach wie vor bestehen.
Aktuelle Informationen finden Sie hier. - Sporthallen und Außensportanlagen:
Alle Sporthallen sowie sämtliche Außensportanlagen der Gemeinde Stuhr werden vom 02.11.2020 bis auf weiteres geschlossen. Die Vereine sind über diese Maßnahme informiert.
- Haus Lohmann:
Das Haus wird vom 02.11.2020 bis auf weiteres geschlossen. Näheres erfahren Sie hier. - Seniorentreff Moordeich:
Der Treff ist seit dem 19.10.2020 bis auf weiteres geschlossen.