Die Kfz-Zulassungsstelle im Bürgerbüro
Im Januar 2009 hat die Gemeinde Stuhr ihren Service im Bürgerbüro erweitert und vom Landkreis verschiedene Aufgaben der Kfz-Zulassungsstelle übernommen und hierfür drei spezielle Beratungsplätze eingerichtet. Zugleich haben sich zwei Schilderhersteller in direkter Nachbarschaft niedergelassen. Mit diesem Serviceangebot bietet sich auch für die Kfz-Halter die Möglichkeit der kurzen Wege und der langen Öffnungszeiten (Annahmeschluss 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit).
Folgende Dienstleistungen werden im Auftrag des Landkreises Diepholz in der Kfz-Zulassungsstelle im Bürgerbüro erledigt:
- Änderung der Halterdaten (Namens- oder Adressänderung)
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)
- Ersatz eines beschädigten oder verlorenen Kennzeichens
- Euro-Kennzeichen
- Feinstaubplakette / Umweltplakette
- Grünes Kennzeichen
- Kleines Motorradkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Neuzulassung eines Fahrzeuges
- Saisonkennzeichen
- Technische Änderung
- Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs nach Diebstahl
- Wunschkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Folgende Dienstleistungen werden in Stuhr nicht bearbeitet :
- Ersatzausstellung von ZB I / ZB II oder sonstigen Papieren (z.B. bei Verlust)
- Erstmalige Ausstellung der ZB II (ehemals Fahrzeugbrief) bei Neuzulassung
- Erstausstellung von ZBI + ZBII bei Importfahrzeugen
- erstmalige Oldtimerzulassungen (H-Kennzeichen)
- Eintragung 100 km/h Zulassung + Ausgabe Plakette für Anhänger
- Ausnahmegenehmigungen jeglicher Art
- Ausstellung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
- Rote (Händler-)Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen für im Ausland lebende Personen
- Kurzzeitkennzeichen für nicht im Landkreis gemeldete Halter
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