Informationen zur Kommunikation über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
Die Gemeinde Stuhr bietet zusätzlich zur „normalen" E-Mail die Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation an.
Die Einzelheiten dieser Variante werden nachfolgend ausführlich beschrieben:
Das ursprünglich für den Justizbereich entwickelte EGVP ermöglicht den vertraulichen und rechtsverbindlichen elektronischen Datenaustausch zwischen Kunden/Firmen/Bürgern und der Gemeinde Stuhr. Mit dem EGVP können Nachrichten und Dokumente vertraulich zugestellt werden, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. Rechtsfristen in Gang setzen. Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt hierbei die eigenhändige Unterschrift.
Folgende Schritte sind erforderlich, um das EGVP zu nutzen:
- Zur erstmaligen Nutzung des EGVP´s sind zunächst die folgenden Komponenten zu installieren:
- JavaTM Runtime Environment in der zulässigen Version und
- die EGVP Client Software.
Die Software steht auf den Webseiten www.egvp.de unter dem Menüpunkt "Downloads" kostenfrei zur Verfügung. Dort finden Sie außerdem weitergehende rechtliche, organisatorische und technische Erläuterungen zum EGVP.
HINWEIS:
Wenn Sie die EGVP-Software aufrufen, werden Sie beim ersten Startvorgang gefragt, ob Sie sich im EGVP-Verzeichnisdienst registrieren möchten (Einrichtung eines eigenen Postfach) oder nicht (Nutzung ohne eigenes Postfach). Falls Sie per EGVP nur Dokumente rechtsverbindlich zustellen und nicht empfangen möchten, ist dies auch ohne Einrichtung eines eigenen Postfaches im EGVP-Verzeichnisdienst möglich. D.h. Sie müssen sich nicht zwangsläufig ein eigenes EGVP-Postfach einrichten lassen.
- Sie benötigen eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät. Auf der Signaturkarte muss sich eine qualifizierte elektronische Signatur befinden. Die Signaturkarte mit der qualifizierten Signatur erhalten Sie bei verschiedenen Anbietern (z.B. Telesec, S-Trust). Ein Kartenlesegerät kann üblicherweise dort auch gleich mitbestellt werden.
Grundsätze und Nutzungsbedingungen:
Nur solche förmlichen Anträge und Widersprüche, die Sie an die Gemeinde Stuhr über das EGVP senden, gelten elektronisch als rechtswirksam gestellt bzw. erhoben. Über das EGVP werden von der Gemeinde Stuhr rechtsverbindlich folgende Posteingänge akzeptiert:
- Das Angebot zur Nutzung steht allen Personen offen.
- Die Nachricht muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Anmerkung: dieser Punkt wird hier an dieser Stelle ausdrücklich genannt, weil rein technisch mit EGVP auch Nachrichten ohne Signatur verschickt werden könnten....
- Evtl. beigefügte Dokumente müssen in Form von PDF-Dateien angehängt sein.
In den v. g. Ausführungen ging es darum, wie Sie Nachrichten und Dokumente der Gemeinde Stuhr auf elektronischem Weg vertraulich und rechtsverbindlich zustellen können.
Nachfolgend geht es um die Zustellung der Dokumente nach Bearbeitung, also um den Rückweg zum Absender.
Falls für Sie selbst im EGVP-Verzeichnisdienst ein Postfach eingerichtet ist und Sie explizit wünschen, dass die Antwort auch über das EGVP-Postfach wieder zugestellt werden soll, geben Sie dies bitte ausdrücklich in Ihrer Nachricht an.
Sofern für Sie kein EGVP-Postfach eingerichtet ist, erhalten Sie die Dokumente wie bisher auf dem Postweg.
Einfache Vorgänge und Anfragen können natürlich wie bisher per "normaler" E-Mail an die Gemeinde Stuhr gesendet werden.
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