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02.09.2025 - 5 Überörtliche Prüfung des Landesrechnungshofes "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 02.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jacqueline Trendel
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Trendel stellt die überörtliche Prüfung des Landesrechnungshofes „Kommunales Forderungsmanagement“ anhand einer Präsentation vor, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.
Im Juni 2024 wurde vom Landesrechnungshof mitgeteilt, dass die Gemeinde für die überörtliche Prüfung zum Thema Forderungsmanagement ausgewählt wurde. Von Juli bis September 2024 wurden Daten übermittelt und im Oktober 2024 fand die örtliche Erhebung im Rathaus statt. Im April 2025 wurde ein Entwurf des Prüfberichtes übermittelt, eine Stellungnahme der Gemeinde war nicht nötig. Im Juli 2025 wurde der finale Prüfbericht übersandt. Die öffentliche Bekanntgabe wird nach Bericht an den Rat, voraussichtlich im Oktober 2025, folgen. Im Rahmen dieser Prüfung wurden insgesamt 21 Kommunen für den Prüfzeitraum zwischen 2021 und 2023 geprüft. Die Kommunen wiesen zwischen 21.500 und 42.900 Einwohner auf.
Frau Trendel erklärt die Bedeutung des Forderungsmanagements und verweist auf die möglichen Folgen von fehlerhaftem Forderungsmanagement, die im schlimmsten Fall zu Kreditaufnahmen führen könnten.
Der Landesrechnungshof hat mit seinem Prüfbericht allen geprüften Kommunen diverse Empfehlungen für ihr Forderungsmanagement auf den Weg gegeben. Die Gemeinde Stuhr hat dabei vieles schon umgesetzt bzw. befindet sich im Umsetzungsprozess. Lediglich bei der Verschriftlichung von einheitlichen, internen Prozessen sowie bei der Arbeit mit Kennzahlen, auch im interkommunalen Vergleich, gebe es noch Nachholbedarf.
Da es keine Fragen von anwesenden Bürger*innen gibt, folgt die Beratung im Ausschuss.
Herr Depken gibt zu bedenken, dass Kennzahlenvergleiche sehr aufwendig sind und eine Integration, wenn es nicht zu deutlichen Verbesserungen führe, nicht priorisiert werden solle.
