Melderegisterauskunft
Allgemeine Informationen zur elektronischen Melderegisterauskunft
Die Gemeinde Stuhr bietet Ihnen an, Ihre Melderegisteranfragen nach § 49 Bundesmeldegesetz (BMG) schneller und einfacher abzuwickeln. Mit einer Online-Anfrage sind die Auskünfte (einfache Melderegisterauskünfte), die bisher nur schriftlich gestellt und erteilt werden konnten, jetzt auch per Internet abrufbar. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie Ihre Anfragen jederzeit unabhängig von Dienstzeiten stellen können und die erfragten Daten für Sie sofort verfügbar sind. Daneben entfallen die aufwendigere schriftliche Anfrage und die Portogebühren.
Die Kosten für die Anfragen werden vierteljährlich abgerechnet. Der Zugang zum Auskunftsportal ist sowohl über einen Dienstleister als auch über eine direkte Registrierung bei der Gemeinde Stuhr als Anbieterin des Services möglich. Registrieren können Sie sich mit dem unten aufgeführten Antrag.
Sollten Sie die Einholung der Auskunft einem Dienstleister übertragen wollen, stehen Ihnen folgende Partner zur Verfügung:
Firma RISER ID Services GmbH |
GovConnect GmbH Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover http://govconnect.kds.de/ |
Wenn Sie bereits Vertragsbeziehungen zu den o. g. Anbietern haben, können Sie ohne weitere Schritte Auskünfte aus dem Melderegister der Gemeinde Stuhr recherchieren lassen. Ihr Dienstleister wird Sie sicherlich darüber informieren. Ansonsten können Sie Vorabinformationen über die Webseiten der o. g. Anbieter abrufen.
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