Stadtplanung
Wer ein Grundstück bebauen möchte fragt sich zuerst, was, wo und wie er dort bauen kann. Diese Fragen beantwortet das Bauplanungsrecht. Deren gesetzliche Grundlagen sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und auch die Planzeichenverordnung (PlanZV). Sie regeln, welche Festsetzungen in Bauleitplänen (s.u.) getroffen werden können und unter welchen Voraussetzungen ein Bauvorhaben bauplanungs- und naturschutzrechtlich zulässig ist. In der Gemeinde Stuhr ist dies die Aufgabe des Fachdienstes 20 "Stadtplanung".
Bauleitplanung
Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten, sofern dies aus städtebaulicher Sicht erforderlich ist. Dabei sind zahlreiche Belange, beispielsweise des Natur-, Umwelt- und Immissionsschutzes, der Wirtschaft, der Wohnbevölkerung, aber auch von Bildung und Kultur, nachhaltig, d.h. auch gegenüber künftigen Generationen, zu berücksichtigen. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) der die beabsichtigte Bodennutzung in seinen Grundzügen darstellt und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) der konkrete, grundstücksbezogene Festsetzungen trifft.
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