Der aktuelle Flächennutzungsplan wurde nach einem sich über mehrere Jahre erstreckenden Planungsprozess vom Planungsausschuss und dem Rat der Gemeinde Stuhr beschlossen. Dieser Plan ist im Februar 1996 durch den Landkreis Diepholz genehmigt worden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Maßstab 1:10.000 die Nutzungen aller Flächen im Gemeindegebiet dar, z.B. Flächen für Wald, Landwirtschaft, Wohnen, Gewerbe, Verkehr etc. Maßgeblich ist dabei nicht nur der derzeitige Zustand, sondern die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nächsten Jahrzehnte.
Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde (§ 5 BauGB). Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.
Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann.
Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er eine indirekte Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich (§ 35 BauGB), da er den Innenbereich (§ 34 BauGB) im Verhältnis zum Außenbereich abgrenzt. Konkrete Baurechte können aus ihm in der Regel nicht abgeleitet werden.
Zu jedem Flächennutzungsplan muss ein Erläuterungsbericht (Heute Begründung) beigefügt werden (§ 5 (5) BauGB), die die Ziele, die Zwecke sowie die wesentlichen und die möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt (Umweltbericht) umfasst (§ 2a BauGB).
Der Flächennutzungsplan und der Erläuterungsbericht können nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) und der ortsüblichen Bekanntmachung (z. B. Amtsblatt, lokale Tagespresse) von jedem Interessierten eingesehen werden.
Hinweis: Für Flächennutzungspläne, deren Aufstellungsbeschluss bis zum 20.07.2004 erfolgte, gelten die Bestimmungen des alten BauGB. Nach den alten Regelungen muss dem Flächennutzungsplan nur ein Erläuterungsbericht/Begründung ohne Umweltbericht beigefügt werden.
Auszüge aus dem FNP erhalten Sie im Fachdienst Stadtplanung, Zimmer 304.
Außerdem können Sie den FNP als PDF-Dokument digital einsehen.
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