Kinderspielplätze
Das ehemalige Niedersächsische Gesetz über Spielplätze schrieb vor, dass Spielplätze für Kinder bis zu sechs Jahren bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen auf den privaten Baugrundstücken oder auf anderen Grundstücken anzulegen sind. Sie müssen von den Gebäudeeingängen in einem Abstand von höchstens 100 m entfernt sein und möglichst in Sicht- oder Rufweite der Wohnungen liegen. Spielplätze für Kinder von 6 bis 12 Jahren müssen dagegen in Baugebieten, in denen Wohnungen zulässig sind, von der Gemeinde angelegt werden und auf einem Weg von bis zu 400 m erreichbar sein.
Auf dieser Grundlage sind in der Gemeinde Stuhr die Kinderspielplätze angelegt worden. Ein Teil der Spielplätze wird auch durch Spielplatzpaten betreut.
Die Gemeinde Stuhr sucht fortlaufend nach ehrenamtlichen Spielplatzpat*innen, die das Spielerlebnis für die jungen Bürgerinnen und Bürger noch sicherer machen und auch Ideen und vielleicht Tatkraft einbringen, die vielen Spielplätze noch schöner zu gestalten.
Zu den Aufgaben von Spielplatzpat*innen gehören:
- die Sichtkontrolle der Spielgeräte
- kleine Verschmutzungen zu beseitigen
- Auffälligkeiten an die Gemeinde melden
- Ideen einbringen, was den Spielplatz noch schöner machen könnte
Überblick über die Spielplätze der Gemeinde Stuhr
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