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Allgemeine Hinweise zum Ortsrecht
Hier finden Sie alle Vorschriften, die der Rat der Gemeinde Stuhr beschlossen hat.
Hinweise:
Änderungen werden kurzfristig eingepflegt, so dass die Vorschriften des Stuhrer Ortsrechts in der Regel in der jeweils gültigen Fassung abgedruckt sind.
Die Gemeinde Stuhr übernimmt keine Gewähr für die korrekte Übertragung des Textes. Maßgeblich sind die rechtswirksam veröffentlichten Vorschriften im Amtsblatt für den Landkreis Diepholz.
Die einzelnen Vorschriften des Stuhrer Ortsrechts werden Ihnen im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Um diese betrachten und ausdrucken zu können, benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader.
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