Schulanmeldung
Die Schulpflicht richtet sich nach dem Niedersächsischen Schulgesetz.
Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, bis zum 30. September des betreffenden Jahres sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des genannten Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind („Kann-Kinder“), in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Zum Schuljahr 2026/2027 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben (geb. 02.10.2019 bis 01.10.2020).
Zum Schuljahr 2027/2028 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben (geb. 02.10.2020 bis 01.10.2021).
Die Schulanmeldung erfolgt in der Regel im März bis Mai des Vorjahres. Die Anmeldetermine werden den Erziehungsberechtigten von der jeweiligen Grundschule vorab schriftlich mitgeteilt bzw. hier bekanntgegeben.
Eltern müssen ihre Kinder an der Grundschule anmelden, in deren Bezirk sie wohnen.
Bei Fragen zum Anmeldeverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Grundschule, zu deren Schulbezirk die Adresse des Kindes zugeordnet ist
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