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02.09.2025 - 6 Finanzzwischenbericht II. Quartal 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 02.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jacqueline Trendel
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Trendel stellt den Finanzzwischenbericht des zweiten Quartals 2025 anhand einer Präsentation vor, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.
Mit der Haushaltsplanung 2025 ist die Gemeinde Stuhr von einem Fehlbetrag von -7,4 Mio. € zum Ende des Jahres ausgegangen. Im ersten Halbjahr schließt die Gemeinde jedoch entgegen der Planung mit einem Überschuss von 7.633.728,58 € ab. Im Vorjahr lag das Ergebnis bei einem Überschuss von 15.955.109,61 €. Insgesamt sei das Ergebnis 15,03 Mio. € besser als die Planung und 8,33 Mio. € schlechter als das Vorjahr, wobei Frau Trendel betont, dass ein Vergleich mit dem Vorjahr aufgrund der außergewöhnlich guten Ergebnisse immer ein wenig hinke und das gute Ergebnis 2025 nicht in den Schatten stellen sollte.
Die ordentlichen und außerordentlichen Erträge zum zweiten Quartal 2025 liegen ca. 7 Mio. € unter den Erträgen zum gleichen Zeitpunkt 2024. Dies liegt an den sehr starken Steuererträgen 2024. Die Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der größten Aufwandspositionen Personal- und Transferaufwendungen um 4 Mio. € höher ausgefallen. Insgesamt entwickele sich das Jahr 2025 wie geplant bzw. tendenziell besser als geplant.
Das Gewerbesteuer-Soll zum 30.06.25 beträgt 43,42 Mio. €. Es liegt daher schon zum Ende des ersten Halbjahres über dem geplanten Ansatz von 43,34 Mio. € und ist das bisher zweitbeste Ergebnis. Die Tendenz ist aktuell weiter steigend und Frau Trendel geht insgesamt von sehr guten Gewerbesteuereinnahmen aus.
Die liquiden Mittel liegen zum Ende des zweiten Quartals bei 37,9 Mio. €. In der Haushaltsplanung ist zum Stichtag 31.12.2025 mit einem Stand liquider Mittel in Höhe von 3,7 Mio. € gerechnet worden. Der Stand wird allerdings noch fallen, da die größten Rechnungen erfahrungsgemäß im dritten und vierten Quartal beglichen werden müssen.
Da es keine Fragen von anwesenden Bürger*innen gibt, folgt die Beratung im Ausschuss.
Herr Dr. Döpkens fragt, ob sie erneute Verschiebung des Mittelabflusses der Investitionsmaßnahme „Hochwasserschutz Klosterbach/Varreler Bäke“ einzig mit der derzeit noch unbesetzten Ingenieurstelle zusammenhängt oder ob es noch andere Gründe für die Verschiebung gebe.
Herr Beyersdorff erklärt, dass es sich um eine Stelle beim Ochtumverband handle, die Antwort mit dem Protokoll nachreichen werde.
[Ergänzung zum Protokoll: Die Verschiebung des Mittelabflusses hängt damit zusammen, dass die mit Antrag vom 09.02.2025 beantragten Fördermittel zum Bau der Hochwasserschutzmaßnahme erst mit Bescheid vom 15.10.2025 vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bewilligt wurden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wäre förderschädlich gewesen, sodass Bauleistungen weder ausgeführt, noch ausgeschrieben werden konnten.]
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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282 kB
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