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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage - 086.0/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Die Glasfaserversorgung in der Gemeinde Stuhr ist die Grundlage für die Digitalisierung.
Der Glasfaserausbau wird einerseits eigenwirtschaftlich durch verschiedene private Telekommunikationsunternehmen (TKU) auf eigene Rechnung durchgeführt.

 

In Stuhr haben bzw. bauen derzeit folgende Telekommunikationsunternehmen Glasfasernetze aus:

  1. EWE Tel GmbH (Oldenburg)
  2. Glasfaser NordWest GmbH & Co. KG (Oldenburg)
  3. Deutsche Glasfaser Holding GmbH (Borken)
  4. LWLcom GmbH (Bremen)
  5. GVG Glasfaser GmbH (Kiel)

 

Das Grundprinzip des eigenwirtschaftlichen Ausbaus besteht darin, dass TKU nur dort ausbauen, wo es sich für sie wirtschaftlich lohnt. In der Folge bleiben weniger lukrative, ländliche Gebiete ohne Glasfaserinfrastruktur, da der Ausbau (insbesondere der Tiefbau) bei zu wenigen potenziellen Kunden zu teuer ist.

 

Eine Besonderheit in Stuhr stellt die GVG Glasfaser GmbH dar, die vor 3–4 Jahren eigenwirtschaftliche Ausbaugebiete angekündigt und dafür auch Verträge abgeschlossen hat. In diesen Gebieten fand bislang jedoch noch kein Ausbau statt. Daher wurden nun intensive Gespräche mit der GVG geführt, um zu klären, welche Gebiete wann tatsächlich ausgebaut werden.

 

Um die Benachteiligung, die aus dem eigenwirtschaftlichen Ausbau resultiert, auszugleichen, entwickelte sich in Deutschland ab 2008 die Breitbandförderung, von der auch Stuhr erheblich profitiert hat. Allerdings sind in Niedersachsen nur die Landkreise und kreisfreien Städte antragsberechtigt. Der Landkreis Diepholz beteiligte seine kreisangehörigen Kommunen – und somit auch Stuhr – an mehreren Förderverfahren.

 

Das Besondere an der Förderung durch den Landkreis ist, dass sie im Rahmen eines sogenannten Betreibermodells erfolgt. Dabei errichtet der Eigenbetrieb des Landkreises die sogenannte passive Infrastruktur (Leerrohre, Netzverteiler und Glasfaserleitungen) vom Backbone bis zum Hausanschluss und verpachtet diese anschließend an ein TKU.

 

Dieses TKU ist die GVG mit ihrer Marke „nordischnet“. Nach Auskunft des Landkreises Diepholz konnte die „Weiße-Flecken-Förderung“ erfolgreich abgeschlossen werden. Der Sonderaufruf für Schulen befindet sich derzeit noch in der Umsetzung. Darüber hinaus wurde erfolgreich ein Antrag zur „Graue-Flecken-Förderung“ gestellt.

 

Der aktuelle Sachstand des Glasfaserausbaus wird dem Ausschuss im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.

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Auswirkung auf Klima

 

Ja

X

 

Nein

 

 

Das Vorhaben wirkt sich positiv auf den Klima-, Umwelt- und Artenschutz aus, weil der flächendeckende Glasfaserausbau die Voraussetzung dafür ist, dass das Kupfernetz der Deutschen Telekom (wie von der EU-Kommission gewünscht) bis zum Jahr 2030 abgeschaltet werden kann. Der Vorteil der Glasfasernetze gegenüber dem Kupfernetz liegt unter anderem in dem vielfach geringeren Stromverbrauch bei gleichzeitig deutlich höheren Bandbreiten. Somit trägt ein flächendeckender Glasfaserausbau mittelfristig zu einem deutlich geringeren CO2-Ausstoß bei.

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