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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage - 164.0/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Stuhr beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung nebst vorgelegtem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich des Investitionsprogramms 2026 bis 2029.

 

 

 

Beyersdorff

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Sachverhalt

 

Die im Entwurf der Haushaltssatzung vorgesehenen Festsetzungen für den Ergebnishaushalt sehen wie folgt aus:

 

Ordentliche Erträge:         106.662.400 €

Ordentliche Aufwendungen:        111.403.100 €

 

Außerordentliche Erträge:           1.371.200 €

Außerordentliche Aufwendungen:                        0 €

 

Der Planentwurf 2026 ist im ordentlichen Ergebnis nicht ausgeglichen. Der Fehlbetrag wird nach § 110 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) durch Überschüsse aus Vorjahren gedeckt. Die Überschussrücklagen entwickeln sich voraussichtlich wie folgt:

 

31.12.2025

31.12.2026

31.12.2027

31.12.2028

31.12.2029

72.515.686,02 €

79.576.686,02 €

76.207.186,02 €

76.708.986,02 €

76.641.286,02 €

 

Damit kann der vorgeschriebene Haushaltsausgleich gem. § 110 NKomVG deutlich erreicht werden.

 

Im Finanzhaushalt 2026 sieht der Planentwurf folgende Festsetzungen vor:

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:    105.815.400 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:    107.188.800 €

  

Einzahlungen für Investitionstätigkeit:         7.264.700 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit:       24.629.400 €

 

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit:            0 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit:             242.500 €

 

Der Rahmen für die Aufnahme von Liquiditätskrediten wird auf 6 Mio. € festgesetzt.

 

Ab 2027 ist die Aufnahme von Investitionskrediten vorgesehen. Da sich die Projekte jedoch noch in einer frühen Planungsphase befinden, ist es auch möglich, dass der Finanzbedarf geringer ausfällt.

 


Der Schuldenstand würde sich danach wie folgt entwickeln:

31.12.2025

31.12.2026

21.12.2027

31.12.2028

31.12.2029

242.421 €

0 €

21.464.000 €

40.126.000 €

49.943.000 €

 

Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 48.646.500 € festgesetzt.

 

Die Realsteuerhebesätze sind durch eine besondere Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A und B = 400 %

Gewerbesteuer = 450 %.

 

Das Investitionsprogramm, der Wirtschaftsplan der Sozialstation und die Stellenpläne sind dem Planentwurf beigefügt.

 

Die Entwürfe der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes nebst Anlagen sowie der Wirtschaftsplan wurden den Ratsmitgliedern in schriftlicher und/oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

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Auswirkung auf Klima

 

Ja

 

 

Nein

X

 

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Anlagen

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