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Sitzungsvorlage - 164.0/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie des Investitionsprogramms bis zum Haushaltsjahr 2029
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- Sabrina Rohlfs 10.11.2025 11:45:16
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Mareike Schwander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
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Vorberatung
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18.11.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Rat der Gemeinde Stuhr
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die im Entwurf der Haushaltssatzung vorgesehenen Festsetzungen für den Ergebnishaushalt sehen wie folgt aus:
Ordentliche Erträge: 106.662.400 €
Ordentliche Aufwendungen: 111.403.100 €
Außerordentliche Erträge: 1.371.200 €
Außerordentliche Aufwendungen: 0 €
Der Planentwurf 2026 ist im ordentlichen Ergebnis nicht ausgeglichen. Der Fehlbetrag wird nach § 110 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) durch Überschüsse aus Vorjahren gedeckt. Die Überschussrücklagen entwickeln sich voraussichtlich wie folgt:
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31.12.2025 |
31.12.2026 |
31.12.2027 |
31.12.2028 |
31.12.2029 |
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72.515.686,02 € |
79.576.686,02 € |
76.207.186,02 € |
76.708.986,02 € |
76.641.286,02 € |
Damit kann der vorgeschriebene Haushaltsausgleich gem. § 110 NKomVG deutlich erreicht werden.
Im Finanzhaushalt 2026 sieht der Planentwurf folgende Festsetzungen vor:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: 105.815.400 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: 107.188.800 €
Einzahlungen für Investitionstätigkeit: 7.264.700 €
Auszahlungen für Investitionstätigkeit: 24.629.400 €
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit: 0 €
Auszahlungen für Investitionstätigkeit: 242.500 €
Der Rahmen für die Aufnahme von Liquiditätskrediten wird auf 6 Mio. € festgesetzt.
Ab 2027 ist die Aufnahme von Investitionskrediten vorgesehen. Da sich die Projekte jedoch noch in einer frühen Planungsphase befinden, ist es auch möglich, dass der Finanzbedarf geringer ausfällt.
Der Schuldenstand würde sich danach wie folgt entwickeln:
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31.12.2025 |
31.12.2026 |
21.12.2027 |
31.12.2028 |
31.12.2029 |
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242.421 € |
0 € |
21.464.000 € |
40.126.000 € |
49.943.000 € |
Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 48.646.500 € festgesetzt.
Die Realsteuerhebesätze sind durch eine besondere Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A und B = 400 %
Gewerbesteuer = 450 %.
Das Investitionsprogramm, der Wirtschaftsplan der Sozialstation und die Stellenpläne sind dem Planentwurf beigefügt.
Die Entwürfe der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes nebst Anlagen sowie der Wirtschaftsplan wurden den Ratsmitgliedern in schriftlicher und/oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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