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Angebote der Jugendarbeit

Allgemeine Informationen

Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.

Sie können in der Jugendarbeit:

  • Ihre Persönlichkeit entwickeln und stärken
  • lernen, eigenverantwortlich zu handeln
  • motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren

Bei der Jugendarbeit können Sie je nach Angebot:

  • Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
  • Sport treiben
  • spielen und Gleichaltrige treffen
  • sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
  • andere Kulturen kennenlernen
  • sich erholen
  • sich beraten lassen

Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:

  • in offenen Jugendtreffs oder -zentren
  • auf Ferienreisen
  • bei politischer Bildung
  • beim Sport
  • bei Medien- oder Kulturprojekten
  • Alle Angebote sind freiwillig und in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich.

 
Kinder brauchen gute Chancen für ihre Zukunft und eine Erziehung, die Orientierung für das Leben schafft. Zur Erziehung, Bildung und Betreuung schafft das Land gemeinsam mit Kommunen und anderen Partnern Angebote für alle Altersstufen.

Die Jugendarbeit hat in Stuhr einen hohen Stellenwert. Für Jugendliche stehen mit dem Jugendtreff „Haus am Wall" in Brinkum und dem Jugendtreff „NoMoor" in Moordeich zwei kommunale Einrichtungen zur Verfügung.

Dazu kommt das Jugendlandheim Wöpse am Rande des Naturschutzgebietes Memsen-Sellingsloh in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen. Das Jugendlandheim wird überwiegend für Kindergartenausfahrten und Jugendgruppenveranstaltungen genutzt. Die Aufnahmebedingungen und das Anmeldeformular stehen als PDF-Formular zur Verfügung.

In den Sommerferien hat das Reiseangebot der Gemeinde Stuhr für Kinder und Jugendliche unter dem Motto "Ferienfreizeiten" inzwischen einen festen Platz in der Urlaubsplanung erobert. Das Team Jugendpflege plant und organisiert jährlich eine Gruppenreise für ca. 20 TeilnehmerInnen. Für Kinder, die in den Sommerferien zu Hause bleiben, gibt es in Zusammenarbeit mit vielen Vereinen und Institutionen immer ein riesigen, vielfältiges Angebot.

Weitere Informationen zum Thema Jugendarbeit:
Jugendserver Niedersachsen

Verfahrensablauf

Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

 
Zuständiges Jugendamt für die Gemeinde Stuhr:

Sozialraumteam
Bassumer Straße 4
28816 Stuhr
Telefon: 0421/2783900

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

  • Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen

Sie sind nicht älter als 27 Jahre.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:

  • Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
  • Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
  • Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.

Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

Informationen zum Landesjugendring

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