Digitaler Bauantrag
Seit nun mehr zwei Jahren bearbeitet die Gemeinde Stuhr Bauanträge, Bauvoranfragen u. Ähnliches entsprechend der rechtlichen Vorgaben nur noch in digitaler Form. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgt im Rahmen einer virtuellen Bauakte auf der Plattform „Dalux“ und auch die entsprechenden Bescheide (u. a. Baugenehmigung, Abbruchgenehmigung, Bauvorbescheid...) werden online bereitgestellt.
Für die digitale Bearbeitung Ihres Antrags entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Es sind lediglich die nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung regulären Gebühren zu entrichten.
Sie als Bauherr*in erteilen Ihrem/r Entwurfsverfasser*in die Vollmacht, alle relevanten Unterlagen direkt bei der Gemeinde Stuhr einzureichen.
Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag, beteiligt weitere Behörden und stellt die spätere Baugenehmigung nach positiver Beurteilung in den Projektraum. Der/Die Entwurfsverfasser*in hat nun die Möglichkeit, in der Plattform auf die Baugenehmigung und die dazugehörigen Unterlagen zuzugreifen und diese herunterzuladen.
…und so geht die Antragstellung über die BUND.ID und DALUX bei der Gemeinde Stuhr:
- Für die Antragstellung ist eine Bund.ID erforderlich.
- Zur Antragstellung können Sie folgende Links zu unserem Serviceportal nutzen:
Nach der Anmeldung über die BUND-ID können Sie in den digitalen Antragsformularen nun wie gewohnt alle Informationen eintragen und die erforderlichen Bauvorlagen hochladen. Die wichtigsten Vordrucke für Ihre Antragstellung finden Sie unter „Dokumente“ auf dieser Seite. Weitere ggf. erforderliche Vordrucke finden Sie auf der Seite Antragsformulare. Beachten Sie in der Vorbereitung der Bauvorlagen bitte unbedingt die Hinweise zur Dokumentenbezeichnung, die sich aus der Anlage 1 zur Nds. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) ergeben!- Nach Antragsübermittlung erhalten Sie von DALUX die Einladung in den Projektraum. Falls Sie bislang noch nicht mit DALUX gearbeitet haben, ist hier eine einmalige Registrierung erforderlich. Darüber hinaus wird der Projektraum künftig direkt automatisiert nach Antragstellung eröffnet und Sie dazu eingeladen.
- Die Vergabe des Aktenzeichens erfolgt nach Antragseingang bei der Bauaufsicht der Gemeinde Stuhr und der Registrierung des Vorgangs durch uns. Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung und ggf. eine Aufforderung zur Anpassung der eingereichten Bauvorlagen im Rahmen der formellen Vorprüfung.
- Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass Sie die Plattform regelmäßig auf Änderungen kontrollieren.
Bei technischen Fragen besuchen Sie die Support-Website von ITeBAU. Dort finden Sie die Kontaktdaten des Supports sowie hilfreiche FAQs. Auch die Support-Website von Dalux gibt Ihnen Hilfestellungen für die Arbeit mit dem digitalen Projektraum.
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