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Archivgut: Einsicht gewähren

Allgemeine Informationen

In Niedersachsen können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv auswerten. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie über entsprechende Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.

Als Archiv (v. lat.: archivum, aus griech.: archeion = Regierungs-, Amtsgebäude) bezeichnet man sowohl eine geordnete Sammlung von Dokumenten, Urkunden, Akten etc. als auch die Gebäude, Räumlichkeiten oder Institutionen, in denen diese aufbewahrt werden. Träger von Archiven sind der Bund, die Länder, Kreise und Kommunen sowie Kirchen, Parteien, Hochschulen, Wirtschaftsunternehmen etc. Im Vordergrund steht die Erfassung und langfristige Aufbewahrung von Materialien, die für den Geschäftsbetrieb nicht mehr vonnöten sind. Zu den Aufgaben eines Archivs gehört es auch, die Materialien z.B. Forschern und auch interessierten Bürgern zugänglich zu machen.

Die Bestände des Stuhrer Gemeindearchivs setzen sich zusammen aus Altakten der ehemals selbständigen Gemeinden Brinkum, Fahrenhorst, Groß Mackenstedt, Heiligenrode, Seckenhausen und Stuhr mit Moordeich und Varrel. Die Gemeinden wurden 1974 im Zuge der Gemeindereform zur Einheitsgemeinde Stuhr zusammengelegt.

Die Einrichtung eines Archivs erfolgte 1980. Es umfasst Schriftgutbestände der oben erwähnten ehemaligen Gemeinden (heute Ortsteile unserer Gemeinde) von mittlerweile ca. 70 m. Sie spiegeln die Tätigkeit von Rat und Verwaltung von 1974 bis zurück ins 19. Jahrhundert wieder.

Ergänzt wird die geschichtliche Überlieferung durch die Sammlung von

  • Karten ca. 300 Stück
  • Fotos ca. 15.000 - Dias, Fotos, Repros, digitale Aufnahmen
  • Bücher ca. 700 Stück
  • Gesetze ca. 450, das älteste von 1818
  • Zeitungen ab 1981

Eine Einsichtnahme in die vorhandenen Bestände des Archivs ist, sofern sie nicht dem Datenschutz unterliegen, nach Vereinbarung im Rathaus Stuhr möglich.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Archiv.

In Niedersachsen existieren neben dem Niedersächsischen Landesarchiv in Hannover mit weiteren Standorten in Aurich, Bückeburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel außerdem Landkreis-, Gemeinde- und Stadtarchive. Auch der Niedersächsische Landtag, die Universitäten, die Landeskirchen und verschiedene Wirtschaftsbereiche unterhalten eigene Archive.

Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie dem Archivinformationssystem Niedersachsen entnehmen.

Archivinformationssystem Niedersachsen

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ggf. Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Viele der im Archivinformationssystem Niedersachsen (Arcinsys) vertretenen Archive stellen ihre elektronisch erfassten Verzeichnungsdaten in Arcinsys zur Verfügung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die online ermittelten Archivalien zur Benutzung nach erfolgter Registrierung über Arcinsys zur Einsichtnahme bestellen. Beachten Sie bitte, dass die gewünschten Unterlagen nur in dem Archiv eingesehen werden können, das sie verwahrt.

Archivinformationssystem Niedersachsen (Arcinsys)

Bemerkungen

Der Archivar des Landkreises Diepholz ist  wie folgt erreichbar:

  • Montags unter 05441/909-333 (Stadt Diepholz)
  • Dienstags u. Freitags Nachmittag unter 04442/886170 (Stadt Lohne)
  • jeden Mittwoch von 08:00 - 16:30 Uhr (Landkreis Diepholz)
  • jeden Freitag von 08:00 - 13:30 Uhr (Landkreis Diepholz)
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