i-Kfz – Fahrzeuge online an- und abmelden
Liebe Bürger*innen und Bürger,
KFZ lassen sich jetzt ganz einfach auch online an- und abmelden. Hierzu benötigen Sie z.Zt. nicht einmal die Online-Ausweisfunktion eID.
D.h. Sie können Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen, Anschriftenänderungen sowie Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen online erledigen. Das i-Kfz-Portal, über das die Online-Dienstleistungen erledigt werden können, finden Sie hier. Nach einmaliger Anmeldung in diesem Portal stehen Ihnen die Leistungen der internetbasierten Fahrzeugzulassung zur Verfügung.
Die Gemeinde Stuhr nimmt verschiedene Aufgaben der Kfz-Zulassungsstelle aber auch direkt vor Ort im Bürgerbüro wahr. Leider müssen Sie aktuell ggf. mit Wartezeiten rechnen, weil wir z.Zt. einige Stellen in der Nachbesetzung haben. Nutzen Sie deshalb gern den oben beschriebenen Online-Service.
Ferner finden Sie zwei Schilderhersteller in direkter Nachbarschaft zum Rathaus.
Folgende Dienstleistungen werden im Auftrag des Landkreises Diepholz direkt in der Kfz-Zulassungsstelle im Bürgerbüro erledigt:
- Änderung der Halterdaten (Namens- oder Adressänderung)
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)
- Ersatzsiegelung eines beschädigten Kennzeichens
- Euro-Kennzeichen
- Feinstaubplakette / Umweltplakette
- Grünes Kennzeichen
- Kleines Motorradkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen nur für im Landkreis Diepholz gemeldete Personen
- Neuzulassung eines Fahrzeuges
- Saisonkennzeichen
- Technische Änderung (Ausnahmen bleiben vorbehalten)
- Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Umschreibung von ausserhalb - ohne Halterwechsel
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges
- Wunschkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) (Ausnahmen bleiben vorbehalten)
Folgende Dienstleistungen werden in Stuhr nicht bearbeitet :
- Ersatzausstellung von ZB I / ZB II oder sonstigen Papieren (z.B. bei Verlust)
- Erstmalige Ausstellung der ZB II (ehemals Fahrzeugbrief) bei Neuzulassung
- Erstausstellung von ZBI + ZBII bei Importfahrzeugen
- erstmalige Oldtimerzulassungen (H-Kennzeichen)
- Ausnahmegenehmigungen jeglicher Art
- Ausstellung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
- Rote (Händler-)Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen für im Ausland lebende Personen
- Kurzzeitkennzeichen für nicht im Landkreis gemeldete Halter
- Umkennzeichnung bei verlorenen oder gestohlenen Kennzeichen
- Versicherungswechsel