Ein Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung ist erforderlich, wenn von bestimmten Vorschriften abgewichen werden soll.
Die vorgenannten Anträge können im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens gestellt werden. In diesem Fall ist das ausgefüllte Antragsformular bei der Antragserfassung für das Baugenehmigungsverfahren als Bauvorlage über das Online-Verfahrensportal des Amtes für Bauwesen und Kreisentwicklung hochzuladen.
Falls das Bauvorhaben keine Baugenehmigung erfordert oder diese noch nicht beantragt werden soll, können Sie separat einen Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung bei uns über das Online-Verfahrensportal stellen.