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Bibliothekswesen

Allgemeine Informationen

Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.

Für Leseratten bietet die Gemeinde Stuhr ein reichhaltiges Angebot in angenehmer Atmosphäre in den Zweigstellen unserer Bibliothek.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bibliothek.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erwachsenen benötigen für die Anmeldung einen gültigen Personalausweis. Kinder benötigen das Einverständnis der Eltern, entsprechende Formulare erhalten Sie in der Bibliothek.

Welche Gebühren fallen an?

In den Stuhrer Bibliotheken lesen Kinder und Jugendliche sowie Schüler/innen gebührenfrei. Eine Anmeldung ist ab der Einschulung möglich. Alle volljährigen Leser/innen zahlen eine jährliche Gebühr von 10,00 €.
Zusätzliche Leistungen (Fernleihe, Reservierung von Büchern, Kopien etc.) sind ebenfalls gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leihfristen werden durch die zuständige Stelle festgelegt.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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