Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
Es gibt baugenehmigungsfreie Wohngebäude und ihre Nebenanlagen, für die gegebenenfalls eine Anzeigepflicht gemäß § 69a Niedersächsische Bauordnung (NBauO) besteht.
Die Gemeinde bestätigt dem Bauherrn, dass die Erschließung gem. § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuches (BauGB) gesichert ist.
Die Unterlagen für eine Bauanzeige sind bei der Kommune einzureichen, in deren Gebiet sich das Baugrundstück befindet.