In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Der Antrag ist persönlich bei der Meldebehörde zu stellen. Die Identität des Antragstellers/der Antragstellerin oder des gesetzlichen Vertreters ist durch entsprechende Dokumente (Personalausweis oder Reisepass) nachzuweisen.
Weiterhin muss der Geburtsname der Mutter benannt werden.
Wir füllen den Antrag für Sie aus und leiten diesen an das Bundeszentralregister in Bonn weiter. Die Erstellung des Führungszeugnisses dauert ca. 2 Wochen.