Sie sind hier:

Gaststättenbetrieb Anzeige

Allgemeine Informationen

Das Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) ist am 01. Januar 2012 in Kraft getreten und ersetzt seit diesem Zeitpunkt in Niedersachsen das bisher gültige Gaststättenrecht des Bundes (GastG). Kernpunkt des neuen NGastG ist der Übergang vom bislang "erlaubnispflichtigen" zum jetzt "anzeigepflichtigen" Gewerbe.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.5.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.

Gebühr: nach Zeitaufwand, von 36,00 € bis höchstens 280,00 €

Rechtsgrundlage
ZurückDrucken