Begriff Versammlung:
Eine Versammlung im Sinne des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes ist eine ortsfeste oder eine sich bewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zwecks gemeinschaftlicher auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Erörterung oder Kundgebung.
Anzeigepflicht:
Wer eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchte, muss dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung anzeigen.
Zuständigkeit:
Die Gemeinde Stuhr ist für ihr Hoheitsgebiet Versammlungsbehörde.