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Straßenreinigung

Allgemeine Informationen

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Nach der Satzung der Gemeinde Stuhr sind die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an Bundes-, Landes-, Kreisstraßen sowie Gemeindestraßen mit starkem Verkehrsaufkommen und Straßen in Gewerbegebieten angrenzen, soweit an den entsprechenden Straßen eine Gosse verläuft, von der Straßenreinigungspflicht ausgenommen. Die Straßenreinigung an diesen Straßen erfolgt durch die Gemeinde Stuhr. Die Reinigung der Gehwege, Radwege und Seitenstreifen verbleibt bei den angrenzenden Grundstückseigentümern. Bei Schneefall sind die Fußgängerüberwege und Gehwege sowie die gemeinsamen Rad- und Gehwege mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Ist über Nacht Schnee gefallen oder hat sich Glätte gebildet, muss die Reinigung werktags bis 07:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr durchgeführt sein. Bei Bedarf ist das Schneeräumen und Streuen bis 20:00 Uhr zu wiederholen. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Chemikalien nicht und Streusalz nur in Ausnahmefällen verwendet werden.

Weitere Informationen:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für die Reinigung der öffentlichen Straßen werden von der Gemeinde Stuhr Gebühren zur Deckung der entstehenden Kosten erhoben.
Die Gebühren betragen zurzeit 0,95 € pro laufenden Meter Grundstücksbreite.
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die an die von der Straßenreinigung betroffenen Straßen angrenzen bzw. durch sie erschlossen werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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