Im Landkreis Diepholz ist die WoGG-Sachbearbeitung den Städten und Gemeinden übertragen worden.
Entsprechende Anträge sind demzufolge bei den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden zu stellen.
Im Landkreis Diepholz ist die WoGG-Sachbearbeitung den Städten und Gemeinden übertragen worden.
Entsprechende Anträge sind demzufolge bei den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden zu stellen.
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Verfügung.