Sie sind hier:

Zufahrtsgenehmigung

Allgemeine Informationen

Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus (z.B. als Zufahrt zu einem Grundstück) ist Sondernutzung. Die bedarf gemäß § 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) die Genehmigung des Straßenbaulastträgers.
Der entsprechende Antrag auf Erstellung einer Grundstückszufahrt ist schriftlich zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefülltes amtliches Antragsformular

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage
ZurückDrucken