Was wir für Sie tun?
Die Gemeindeverwaltung Stuhr ist aufgrund rechtlicher Verpflichtung für das Räumen und Streuen von Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen innerhalb geschlossener Ortschaften zuständig. Doch selbstverständlich ist die Gemeinde Stuhr, soweit es die Kapazitäten unseres Baubetriebshofs (BBH) zulassen, auch darüber hinaus im Einsatz. D.h. auch Fußüberwege und andere öffentliche Verkehrsflächen werden vom BBH geräumt. Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger aber auch um Verständnis, dass die Einsatzkräfte des BBH nicht überall und zur gleichen Zeit sein können. Dieser Winterdienst erfolgt deshalb in einer Rangfolge je nach Verkehrswichtigkeit bzw. Gefährlichkeit. Bürgerinnen und Bürger hingegen sind für die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Gehwegen vor ihrer Haustür und ihrem Grundstück und das Streuen bei Glätte zuständig. Kann jemand dies, z. B. aufgrund von Berufstätigkeit oder anderen Einschränkungen nicht selbst machen, muss sie oder er selbst sicherstellen, dass eine andere Person diese Aufgabe übernimmt.
Wie breit muss geräumt und gestreut werden?
Bei Schneefall müssen Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege mit einer geringeren Breite als 1 m ganz von Schnee geräumt und gegen Glätte gestreut werden. Breitere Wege müssen auf einer Breite von 1 m geräumt und gestreut werden.
Wohin mit dem Schnee?
Schnee und Eis dürfen natürlich weder dem Nachbarn zugekehrt und auch nicht auf Fahrbahnen oder Radwege gekehrt werden. Rinnsteine, Gossen, Gräben und Einlaufschächte der Kanalisation müssen auch schneeund eisfrei gehalten werden, damit bei Tauwetter das Schmelzwasser abfließen kann. Auch Hydranten müssen zur Sicherung der Löschwasserversorgung regelmäßig von Schnee und Eis befreit werden.
Was darf gestreut werden?
Zur Beseitigung von Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Schädliche Chemikalien dürfen nicht verwendet werden und auch Streusalz darf nicht an Bäumen und nicht auf begrünten Flächen verwendet werden.
Wann ist und wie oft ist Schnee zu räumen oder gegen Glätte zu streuen?
Wenn über Nacht Schnee gefallen ist oder sich Glätte gebildet hat, müssen Bürgerinnen und Bürger in der Woche vor 07:30 Uhr Schnee geräumt und gegen Glätte gestreut haben, sonn- und feiertags vor 09:00 Uhr und mind. bis 20:00 Uhr. Wer der Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Glätte nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig aber vor allem haftet er oder sie für den Fall, dass jemand anderes zu Schaden kommt.
Ansprechpartnerinnen rund um den Winterdienst sind in der Gemeindeverwaltung Stuhr:
Frau Katja Hartung und Frau Anja Pollock
Telefon: 0421/5695-604
E-Mail: K.Hartung@Stuhr.de, A.Pollock@Stuhr.de