Ob Lastenrad, Dachbegrünung, steuerbare Wallbox oder Regenwasserzisterne – wer aktiv werden möchte, kann sich jetzt Zuschüsse sichern. Die Antragstellung erfolgt digital, gefördert wird solange Mittel verfügbar sind.© Gemeinde StuhrGefördert werden im Jahr 2026 verschiedene Maßnahmen mit einem Zuschuss von jeweils 500 Euro. Dazu zählen Dachflächenfenster, steuerbare Wallboxen für Elektrofahrzeuge, Solarstromspeicher bei Erstinstallationen, Lastenfahrräder, Regenwasserzisternen sowie der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen. Dachbegrünungen werden weiterhin gesondert berücksichtigt und mit einem Zuschuss von 1.000 Euro gefördert.
Neu ist die Wiederaufnahme der Förderung von Wandladestationen für Elektroautos, sogenannten Wallboxen. Diese waren seit 2022 nicht Bestandteil des Programms, da seinerzeit staatliche Förderungen sowie Zuschüsse der Autohersteller zur Verfügung standen. Diese Förderkulisse besteht inzwischen nicht mehr. Gleichzeitig sind Wallboxen seit Anfang 2024 verpflichtend steuerbar, sodass Netzbetreiber die Ladeleistung bei Bedarf anpassen können. Die damit verbundenen technischen Anforderungen haben zuletzt zu höheren Anschaffungskosten geführt, was die erneute Förderung rechtfertigt.
Angepasst wird hingegen die Förderung von Stromspeichern. Künftig sind ausschließlich Erstinstallationen förderfähig. Hintergrund ist, dass im vergangenen Jahr vermehrt Anträge für Erweiterungen bestehender Anlagen gestellt wurden, die vergleichsweise geringe Investitionen erforderten. Zusätzlich wird die Förderung auf Stromspeicher mit einer Mindestkapazität von 5 kWh begrenzt, da kleinere Systeme inzwischen nur noch geringe Kosten verursachen und eine Förderung hier nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis stünde.
Die Förderbedingungen für alle übrigen Maßnahmen bleiben unverändert. Voraussetzung für eine Bewilligung ist weiterhin, dass die Maßnahme innerhalb der Gemeinde Stuhr umgesetzt wird. Pro Haushalt kann eine Förderung gewährt werden. Die Vergabe erfolgt solange, bis die bereitgestellten Mittel in Höhe von 30.000 Euro ausgeschöpft sind. Anträge, die im Jahr 2025 aufgrund ausgeschöpfter Fördermittel abgelehnt wurden, können im Jahr 2026 nicht nachträglich berücksichtigt werden.
Die Antragstellung erfolgt weiterhin ausschließlich digital. Die Formulare werden online ausgefüllt und anschließend vollständig, inklusive aller erforderlichen Anlagen, als PDF per E-Mail an den Verein Stuhrplus e.V. übermittelt. Berücksichtigt werden ausschließlich vollständig eingereichte Anträge.
Die digitalen Antragsformulare sind abrufbar unter: https://www.stuhr.de/FoerderungKlimaschutz