Damit diese Veranstaltungen sicher, ordnungsgemäß und reibungslos durchgeführt werden können, bittet die Gemeinde Stuhr alle Veranstalter*innen, ihr Osterfeuer bis spätestens zum 27. März 2026 beim Fachdienst 31 „Verkehr, Feuerwehr & Ordnung“ anzumelden.
Die Anmeldung kann telefonisch unter 0421/5695-109, per E-Mail an L.Krenzel@stuhr.de o-der online unter www.stuhr.de erfolgen.
Damit die traditionellen Osterfeuer bewahrt werden können, die Gemeinde Stuhr aber auch die Sicherheit im Blick behalten kann, können nur Veranstaltungen genehmigt werden, die bereits Teil der jahrelangen Brauchtumspflege in der Gemeinde sind. Dies bedeutet, dass nur Osterfeuer genehmigt werden, die von Vereinen oder Nachbarschaften mit langjähriger Tradition organisiert werden.
In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde Stuhr darauf hin, dass das reine Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes nicht erlaubt ist, da für Grünabfälle andere Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Falls während des Osterfeuers Speisen und Getränke gewerblich verkauft werden sollen, muss dies mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde Stuhr gemeldet werden. Das erforderliche Formular steht auf der Homepage unter www.stuhr.de bereit. Beim Verkauf alkoholischer Getränke sind zusätzlich ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erforderlich. Bei Fragen steht die Telefonnummer 0421/5695-108 für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Ein gewerblicher Verkauf liegt auch dann vor, wenn Einnahmen zur Unterstützung der Ver-einsarbeit genutzt werden. Nicht anmeldepflichtig ist hingegen ein Verkauf, der ausschließ-lich der Kostendeckung dient.
Die Gemeinde Stuhr freut sich auf viele gemütliche Osterfeuer, die das Brauchtum lebendig halten und ein geselliges Miteinander ermöglichen