Schutz für Wildtiere vom 1. April bis 15. Juli 2026
Zum Schutz der Wildtiere und ihres Nachwuchses gilt in der Gemeinde Stuhr vom 1. April bis zum 15. Juli 2026 eine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Diese Vorgabe basiert auf dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) und soll Störungen der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit verhindern.
In diesen Monaten bringen viele Wildtiere ihre Jungen zur Welt und sind besonders empfindlich gegenüber Störungen. Freilaufende Hunde können Wildtiere aufschrecken oder in Gefahr bringen. Die Folge ist leider oft, dass die jungen Wildtiere und Jungvögel nicht überleben.
Wo gilt die Leinenpflicht?
Die Regelung betrifft Feldwege, Wälder, Wiesen und Wiesenwege, Äcker, Brachflächen und Gehölze.
In bewohnten Gebieten dürfen Hunde auf Straßen, Wegen, Hofflächen und in Gärten weiterhin freilaufen – vorausgesetzt, sie sind unter Kontrolle und stellen keine Gefahr oder Belästigung dar.
Auch in der Steller Heide gilt die Leinenpflicht
Auch auf der ausgewiesenen Freilauffläche in der Steller Heide gilt während der Schutzzeit eine Anleinpflicht für Hunde.
Die Gemeinde Stuhr weist darauf hin, dass die Einhaltung der Anleinpflicht kontrolliert wird. Bei festgestellten Verstößen erfolgen entsprechende Hinweise und eine Verwarnung. Verwarn- oder Bußgeld werden im Wiederholungsfall erhoben.