Fahrradzone bedeutet, dass Radfahrende in der Fahrradzone Vorrang vor dem KFZVerkehr haben, aber auch, dass KFZ die Fahrradzone nur befahren oder durch sie hindurch fahren dürfen, wenn sie ein Anliegen IN der Fahrradzone haben. D.h. Anwohner*innen dürfen den Neuen Weg und die angrenzenden Straßen der Fahrradzone mit dem Auto befahren, aber auch ihre Gäste, Handwerksunternehmen, die dort arbeiten oder ihren Betriebssitz haben, Bibliotheksbesucher*innen, Patienten von Arztpraxen, die in der Fahrradzone liegen, Gäste des Restaurant Nobel und deren Beschäftigte sowie alle Lieferanten, die etwas in der Fahrradzone anliefern.
Deshalb ist an der Fahrradzone beschildert „Anlieger und Landwirtschaftlicher Verkehr frei“. Der KFZ-Durchgangsverkehr, also alle, die die Straßen nur mit dem KFZ befahren wollen, weil sie von der Blockener Straße zur Moordeicher Landstraße wollen oder umgekehrt, dürfen die Straßen in der Fahrradzone NICHT mehr mit KFZ durchfahren.
In der vergangenen Woche wurde bereits mit den Beschilderungsarbeiten begonnen, Markierungsarbeiten von Fahrradzonenpiktogrammen werden noch folgen, um den motorisierten Verkehr für die neue Verkehrsregelung noch stärker zu sensibilisieren. Die Anwohnenden der Straßen wurden über die neue Fahrradzone vorab informiert. Die neue Fahrradzone umfasst die Straßen Neuer Weg, Im Stillen Winkel, Zum Kleinen Deichfluss, Zu den Gehöften, Im Ring, Tilsiter Straße, Am Alten Rathaus, Stellmacherstraße, Glockengießerstraße, Weberstraße, Böttcherstraße, Zum Braklandsweg, Drechslerstraße, Korbmacherstraße und Braklandsweg.
Als weitere Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit und für mehr Sicherheit und Attraktivität des Fahrradfahrens, wird aus der Straße „Am Röwekamp“ in Brinkum eine Fahrradstraße - dem landwirtschaftlichen Verkehr bleibt die Nutzung erlaubt. Verkehrsrechtliche Details für Fahrradstraßen/-Zonen: Radfahrende und der motorisierte Verkehr teilen sich die Fahrbahn, aber Radfahrende Vorrang haben. Das heißt, dass der motorisierte Verkehr sich den Radfahrenden bei der Geschwindigkeit anpasst. Der motorisierte Verkehr fährt hinter den Radfahrenden, wenn der Abstand von 1,5 m beim Überholen von Radfahrenden nicht eingehalten werden kann. Die Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen bzw. -zonen ist 30 km/h. KFZ-Verkehr ist dort aber nur erlaubt, wenn das mit „Anlieger frei“ und / oder „landwirtschaftlichen Verkehr frei“ beschildert ist. Die Nutzung der Straße für KFZ-Durchgangsverkehr ist dann nicht erlaubt.
Zudem gilt für Fahrradstraßen/-zonen, was immer gilt: mit gegenseitiger Rücksicht gelingt ein gutes Miteinander.
Rückfragen beantwortet der Fachdienst Verkehr, Feuerwehr & Ordnung unter der
Rufnummer 04 21/56 95-112 bzw. unter verkehr@stuhr.de.