Stuhrer Landstraße 43, 45, 45A,© Gemeinde StuhrDas zentral gelegene, rund 4.000 m² große Grundstück wird zum Verkauf angeboten, um dem vorhandenen Bevölkerungszuwachs sowie dem damit verbundenen Wohnraumbedarf zu begegnen und gleichzeitig einen attraktiven Ortskerneingang durch eine zeitgemäße, städtebaulich ansprechende Neubebauung und ortskernbelebende Nutzungen zu schaffen. Damit setzt die Gemeinde einen wichtigen Impuls für eine lebendige Ortsmitte und die Schaffung dringend benötigten Wohnraums.
Interessierte Investor*innen können sich ab sofort bis zum 01. Juni 2026 mit einem qualitätsorientierten Konzept bewerben. Alle relevanten Informationen stehen auf der Webseite der Gemeinde Stuhr www.stuhr.de/konzeptverfahren bereit. Der Grundstücksbereich umfasst rund 4.000 m² und wird ausschließlich auf Basis der eingereichten Konzeptqualität vergeben.
Was ist die Besonderheit an der Grundstücksvergabe? Qualität vor Höchstgebot!
Mit der Konzeptausschreibung verfolgt die Gemeinde Stuhr einen klaren Anspruch: Nicht der höchste Kaufpreis entscheidet, sondern die beste Idee für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Areals. Dieses Verfahren ermöglicht es, städtebauliche, ökologische und soziale Aspekte stärker zu gewichten und so hochwertige Lösungen für Neubauprojekte zu fördern.
Die Bewertung der Konzepte erfolgt anhand festgelegter Kriterien. Die Konzeptqualität setzt sich im Wesentlichen aus vier Bausteinen zusammen:
- Bebauung der Grundstücke in qualifiziert architektonischer und städtebaulicher Qualität angemessen zur Ortskernlage
- Verwirklichung eines wirtschaftlich tragfähigen und nachhaltigen Nutzungs- und Wohnkonzeptes
- Bereitstellung eines bezahlbaren Wohnraumangebotes (20 % der Wohnungen als geförderter Wohnraum)
- Berücksichtigung energetischer und ökologischer Gesichtspunkte
In allen Bereichen können Bewerber*innen durch überzeugende Ansätze und innovative Ideen Punkte sammeln und so ihre Chancen auf den Zuschlag erhöhen.
Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass Konzeptvergaben zu besonders gelungenen städtebaulichen Ergebnissen führen – ein Anspruch, den auch Stuhr mit diesem Verfahren verfolgt.
Hintergrund: Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“
Seit Herbst 2022 wird die Gemeinde mit dem Sanierungsgebiet „Ortskern Stuhr" durch das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Ortskerne" gefördert. Ziel ist es, den Ortskern mit zukunftsweisenden Projekten und Maßnahmen zu einem lebendigeren Zentrum zu entwickeln und die Fördermittel entsprechend einzusetzen.
Die im Mai 2025 vom Rat beschlossene städtebauliche Rahmenplanung dient als konzeptionelle Grundlage, um den sogenannten städtebaulichen Missständen und Herausforderungen im Sanierungsgebiet zu begegnen.
Für den im Rahmenplan beschriebenen Fokusraum des östlichen Ortskerneingangs wird als Sanierungsziel die Aufwertung und bauliche Neuordnung des östlichen Ortskerneingangs mit einer Mischnutzung aus ortkernbelebenden, zentrenrelevanten Angeboten und Wohnen sowie Herstellung einer (verbesserten) Verknüpfung für den Fuß- und Radverkehr an das Rathausumfeld definiert.
Ansprechpartner*innen:
Gemeinde Stuhr
Fachdienst Ortsteil- und Regionalentwicklung
Frau Andreas-Jäger
ortskern.stuhr@stuhr.de
BIG Städtebau GmbH
Herr Langemann
marvin.langemann@big-bau.de