Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan (B-Plan) begründet konkrete, grundstücksbezogene Baurechte. Er beantwortet die oben formulierten Fragen, wo, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden kann. Er setzt für jedermann verbindlich fest, ob z. B. ein Wohnhaus und/oder ein Geschäftshaus errichtet werden kann. Auf welchem Grundstücksteil die Bebauung zulässig ist und wie groß ein Gebäude (z. B. Höhe, Geschosszahl und Grundfläche etc.) sein darf. In einem Bebauungsplangebiet ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn es dessen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung des Grundstückes ist gesichert.
Auszüge aus den Bebauungsplänen erhalten sie im Fachdienst Stadtplanung, Zimmer 304. Außerdem können Sie die Bebauungspläne auf der Internetseite des Landkreises Diepholz unter www.geoweb.diepholz.de digital einsehen.
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