Denkmalpflege
Kulturdenkmale i. S. d. § 3 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) sind Baudenkmale, Bodendenkmale, bewegliche Denkmale und Denkmale der Erdgeschichte.
Sie sind gem. § 4 Abs. 1 NDSchG in ein Verzeichnis einzutragen. Die untere Denkmalschutzbehörde der Gemeinde Stuhr führt für das Stuhrer Gemeindegebiet einen Auszug aus diesem Verzeichnis, in das jedermann Einblick nehmen kann.
Baudenkmale
Baudenkmale sind bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen, Grünanlagen und Friedhofsanlagen an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht (§ 3 Abs. 2 NDSchG).
Die Pflicht zur Instandhaltung, -setzung, Pflege und zum Schutz vor Gefährdung von Kulturdenkmalen obliegt dem Eigentümer, Erbbauberechtigten oder Nießbraucher (§ 6 Abs. 1 S. 2 NDSchG) und beschränkt sich nicht auf baukünstlerisch herausragende Gebäude, sondern umfasst das historische Bauvolumen in seiner gesamten Breite.
Das schlichte Bürgerhaus ist ebenso wenig ausgeschlossen, wie das bäuerliche Anwesen. Oftmals ist auch nur ein Teil eines Gebäudes schutzbedürftig, z. B. ein Portal eines ansonsten nicht denkmalgeschützten Gebäudes.
Dabei muss es sich nicht nur um sehr alte Gebäude handeln, auch solche aus jüngerer Zeit können als zeitgeschichtlich bedeutsam und damit schützenswert eingestuft werden. Entscheidend ist der jeweils historische Aussagewert.
In Stuhr existieren aktuell 54 Baudenkmale als Einzeldenkmale oder als Bestandteil einer Gruppe baulicher Anlagen. Diese befinden sich in gemeindlicher, privater oder kirchlicher Hand. Die Kulturdenkmale im Eigentum der Gemeinde Stuhr finden Sie hier.
Bei Baumaßnahmen an Baudenkmälern sind neben den allgemein gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen die Vorschriften des NDSchG zu beachten. Dies gilt insbesondere für Veränderungen des Erscheinungsbildes, wie ein Außenanstrich, neue Fenster, Um- und Anbauten und das Anbringen von Werbeanlagen, aber auch Instandhaltungsmaßnahmen. Auch wenn die geplante Maßnahme i. S. d. Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genehmigungs- bzw. verfahrensfrei ist, kann dennoch eine Genehmigung nach § 10 NDSchG erforderlich sein. Dazu können Sie das entsprechende Antragsformular nutzen.
Zur Förderfähigkeit von Maßnahmen an Baudenkmalen finden Sie hier weitere Informationen.
Bodendenkmale
Bodendenkmale sind gem. § 3 Abs. 4 NDSchG mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Sachen, Sachgesamtheiten und Spuren von Sachen, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit geben und aus den in § 3 Abs. 2 NDSchG genannten Gründen erhaltenswert sind, sofern sie nicht Baudenkmale sind.
Die Suche nach Bodendenkmalen mit einem Metalldetektor, auch „Sondeln“ genannt oder die Bergung von Kulturdenkmalen aus Gewässern mit Magneten ist für Viele ein spannendes Hobby.
Da es sich bei archäologischen Funden aber nicht um nachwachsende Quellen der Geschichte handelt und ihre historische Aussage nur in ihrem Fundkontext gegeben ist, liegt ein sachgerechter Umgang mit Funden im öffentlichen Interesse. Für das Suchen nach Kulturdenkmalen gibt es daher einen rechtlichen Rahmen, der für Interessierte die Teilnahme an einem Theorie- und einem Praxiskurs sowie den Besitz einer denkmalrechtlichen Suchgenehmigung nach § 10 i. V. m. § 12 NDSchG erforderlich macht.
Suchgenehmigungen werden i. d. R. für max. 1 Gemarkung erteilt und sind auf 2 Jahre beschränkt. Bei Interesse nutzen Sie bitte dieses Antragsformular.
Unabhängig von der Suchgenehmigung muss von den jeweiligen Grundstückseigentümern eine Erlaubnis eingeholt werden.
Stätten wie z. B. die der Varusschlacht in Kalkriese, das römische Schlachtfeld am Harzhorn oder der frühgeschichtliche Handelsplatz Elsfleth zeichnen ein Bild vergangener Zeiten und Ereignisse und sind darüber hinaus ein positives Beispiel für die gute Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Sondengängern und den Denkmalschutzbehörden.
Weitere Informationen zum Sondengehen und dem dazugehörigen Antragsverfahren finden Sie auf der Seite des Nds. Landesamt für Denkmalpflege.
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