Einzureichende Unterlagen im Antragsverfahren gem. § 64 NBauO - Sonderbauten
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Hierbei sind die Antragsformulare sowie die notwendigen Planungsunterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.
Die folgende Auflistung dient Ihnen und Ihrem Entwurfsverfasser als Anhaltspunkt, welche Bauvorlagen vorgelegt werden müssen. Je nach Vorhaben und Standort kann aber auch die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Gerne informieren wir Sie über die für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Unterlagen!
Antragsunterlagen gem. Bauvorlagenverordnung:
- Bauantragsformular (Antragsformular gem. §64 NBauO) mit Unterschrift des Bauherrn und Entwurfsverfassers
- Angabe der Gebäudeklasse
- Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 mit Kennzeichnung des Baugrundstücks
- Lageplan gem. §7 BauVorlVO
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung
- Bei gewerblichen Vorhaben: vollständige Betriebsbeschreibung
- Berechnung des Rauminhaltes (DIN 277) und des Rohbau- und Herstellungswertes
- Berechnung der zulässigen, vorhandenen und geplanten Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ)
- Berechnung der Zahl der Vollgeschosse
- Rechnerischer Nachweis sowie Eintrag der notwendigen Einstellplätze im Lageplan
- Bei Baumaßnahmen nach § 65 Abs. 2 NBauO zusätzlich:
Nachweise der Standsicherheit, Nachweise des Brandschutzes - ausgefüllter Erhebungsbogen für die Baustatistik
- ggf. sind im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich
Auf die Vollständigkeit der Antragsunterlagen muss geachtet werden, denn die Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn sämtliche geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Bereitstellung der vollständigen Unterlagen hilft dabei, die Bearbeitungszeit zu beschleunigen.
Wichtiger Hinweis:
Abweichungen gemäß § 66 NBauO bzw. planungsrechtliche Befreiungen und Ausnahmen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit Begründung zu beantragen.
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