Elterngeld und Rentenannahme
Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter, indem wegfallendes Erwerbseinkommen teilweise ersetzt wird. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Die Gemeinde Stuhr ist Elterngeldstelle und führt das Bundeselterngeldgesetz im Auftrag des Bundes aus.
Einen Antrag auf Elterngeld erhalten Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.
Die Rentenannahmestelle bietet Rentenberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Stuhr die Möglichkeit der Kontenklärung sowie Anträge auf Rente bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
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