FAQs zu verkehrsregelnden Maßnahmen in der Gemeinde Stuhr
In den vergangenen Tagen haben uns viele Rückmeldungen, Hinweise und Fragen zu den neuen Verkehrsregelungen erreicht. Das ist vollkommen nachvollziehbar, denn Veränderungen im eigenen Wohnumfeld lösen oft Unsicherheit oder sogar Ärger aus. Mit dieser Übersicht möchten wir transparent darstellen, warum bestimmte Entscheidungen getroffen wurden, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und was sich konkret ändert. Unser Ziel ist, möglichst viele Fragen verständlich zu beantworten und Orientierung zu geben.
Radverkehr in der Gemeinde Stuhr
Welche Gesetze oder Verordnungen regeln wo Radfahrende fahren dürfen?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschriften zur StVO regeln wo Radfahrende fahren dürfen.
Gem. VwV-StVO zu § 2 (4) S. 2 II bb) muss ein gemeinsamer Geh- und Radweg innerorts mindestens 2,50 m breit sein, um ein Benutzungsrecht anordnen zu können.
Hat die Gemeinde als Verkehrsbehörde einen eigenen Entscheidungsspielraum, Radfahrenden zu erlauben, wo sie fahren?
Nein, denn sie muss die gesetzlichen Regeln des Bundes auch in der Gemeinde Stuhr umsetzen.
Wie ist geregelt, welche Geschwindigkeit Autos fahren dürfen?
Gem. § 3 (3) Nr. 1 StVO dürfen alle Kraftfahrzeuge innerorts grundsätzlich 50 km/h fahren, wenn nicht eine andere Geschwindigkeit geregelt ist.
Wer hat entschieden, dass jetzt auf mehr Straßen der Gemeinde Stuhr Tempo 30 gelten soll?
Der Rat der Gemeinde Stuhr hat am 09.11.2022 beschlossen, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beizutreten, der 1.130 Städte und Gemeinden angehören, darunter z. B. Aachen, Cuxhaven, Dortmund, Ganderkesee, Hannover, Münster, Syke etc., und er hat dabei auch beschlossen, dass die Gemeinde, wo es rechtlich möglich ist, auch Tempo 30 km/h anordnen soll.
Daraufhin hat die Verwaltung ein Konzept erarbeitet, dass in dem zuständigen Ausschuss für Verkehr, Ordnung und Sicherheit (AVOS) am 21.03.2023 einstimmig politisch beschlossen wurde.
Wird der Verkehr nicht deutlich langsamer, wenn nur noch Tempo 30 km/h statt 50 km/h erlaubt ist?
Nein, denn das Durchschnittstempo in deutschen Städten liegt je nach Stadt und Tageszeit nur bei etwa 17 bis 32 km/h.
Wie kam es überhaupt zu der Idee, den Radverkehr auf der Varreler Landstraße oder in der Straße Stuhrbaum auf die Fahrbahn zu bringen (Mischverkehr)?
Vor mehr als 10 Jahren wurde in der Gemeinde Stuhr überprüft, ob die gemeinsamen Geh- und Radwege der gesetzlichen Breite entsprechen; dazu ist die Gemeinde Stuhr gesetzlich verpflichtet. Dabei wurde auch die Varreler Landstraße überprüft.
Die durch Bundesrecht (VwV-StVO zu § 2 (4) S. 2 II S. 2 bb) festgelegte Breite für gemeinsame Geh- und Radwege beträgt 2,5 m. Der Gehweg an der Varreler Landstraße ist aber durchgängig nur 1,70m breit. Der Weg müsste also 50% breiter sein.
Deshalb wurde vor ca. 10 J. geregelt, dass Radfahrende auf der Fahrbahn fahren müssen. Auf dem Gehweg an der Varreler Landstraße durfte seitdem nur noch Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt werden; dies bedeutet das Schild „Radfahrer frei“.
Alle, die mit dem Rad schneller fahren wollten, also gemütlich oder zügig, müssen bereits seit 10 Jahren auf der Fahrbahn fahren.
Nach einem schweren Unfall im Sommer 2025 ist es gelungen, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als zuständigem Straßenbaulastträger zu überzeugen, die Umsetzung von Tempo 30 km/h auf der Varreler Landstraße „mitzugehen“.
Weil dadurch die Sicherheit für Radfahrende auf der Varreler Landstraße deutlich erhöht wird, kann jetzt auch auf das „Radfahrer frei“ auf dem Gehweg verzichtet werden.
Das hatte bisher Fußgänger aber auch Radfahrende u. a. an den vielen Ein-/Ausfahrten gefährdet, weil sie dort von Autos schlechter gesehen werden als auf der Fahrbahn.
Ist Radfahren auf einer Straße mit Autos nicht zu gefährlich?
Radfahren ist auf einer verkehrsberuhigten Straße mit Autos (z.B. Tempo 30 und Fahrradpiktogramme) sicherer als auf einem zu schmalen Gehweg. Unfallanalysen haben das bestätigt.
Radfahrende werden auf der Fahrbahn von Autos am besten gesehen. Denn die Hauptgefahr für Radfahrende kommt von der Seite (Ein-/Ausfahrten, Kreuzungen, Abbiegen), nicht von vorn oder von hinten.
Die Gemeinde Stuhr hat für noch mehr Sicherheit Tempo 30 auf der Varreler Landstraße angeordnet und Fahrradpiktogramme aufbringen lassen, um die Aufmerksamkeit von Autofahrern zu erhöhen.
Warum werden die Anwohner nicht gefragt, welche Verkehrsregeln sie wollen?
Weil das leider die Anwohner nicht selbst entscheiden dürfen, sondern durch bundesgesetzliche Regeln vorgegeben wird, die die örtliche Verkehrsbehörde umzusetzen hat.
Warum werden die Bürger nicht besser informiert?
Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder in öffentlichen Ausschüssen und gegenüber der Presse über die Veränderungen berichtet (mind. 2x im Jahr), die auch durch den Rat und seine Ausschüsse öffentlich beraten wurden. Vor der Einführung von Fahrradzonen wurden die Anlieger angeschrieben, ebenso wie die Anwohner in Stuhrbaum.
Für die Anwohner an der Varreler Landstraße gibt es einen Flyer.
Für andere Veränderungen gab es zum Teil Informationsveranstaltungen vor Ort. Zu Verkehrsregeln gibt es allgemeine Informationsflyer mit Bezug zum Radverkehr.
Wir sehen aber aktuell auch, dass Bürger noch mehr Informationen wünschen. Wir werden versuchen, dem nachzukommen, zum Beispiel durch diese FAQs, die wir aktuell halten.
Was ist gut an durchgängig Tempo 30 km/h auf einer Straße?
- Das Risiko von Unfällen wird für alle reduziert, denn der Bremsweg ist um 16 m kürzer als bei 50 km/h (Bremsweg bei 50 km/h: 25 m; Bremsweg bei 30 km/h: 9 m).
- Für Autofahren wird’s einfacher, sie müssen nicht vor Schulen, Kitas und Altenheimen runter vom Gas, sondern können entspannt mit einem Tempo fahren.
- Die Fahrzeit wird kaum länger, denn auf einer Strecke von 1 km beträgt der Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 km/h weniger als eine Minute.
- Tempo 30 macht den Verkehr leiser.
- Tempo 30 reduziert die Abgase. Die besonders schadstoffintensiven Beschleunigungsvorgänge werden verringert, was den Ausstoß von Stickoxiden senkt.
- Tempo 30 km/h steigert bei vielen Radfahrenden das Sicherheitsgefühl.
Varreler Landstraße
Ich bin jahrelang auf der Varreler Landstraße auf dem Fußweg („Rad frei“) mit dem Rad gefahren. War das nicht OK?
Wenn Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit (max. 5 km/h) gefahren sind, war das OK. Alles über 5 km/h war eine Ordnungswidrigkeit und nicht ungefährlich für Sie und andere.
Was passiert, wenn ich ab jetzt auf dem reinen Gehweg (ohne das Schild „Rad frei“) mit dem Rad fahre?
Hoffentlich nichts.
Aber, wie früher auch: es ist eine Ordnungswidrigkeit und Sie gefährden sich und andere. Außerdem wird bei einem Unfall Ihre Haftpflichtversicherung u. U. nicht leisten.
Was ist der Vorteil, Radfahrer auf die Fahrbahn zu bringen?
Radfahren ist auf einer Straße mit Autos sicherer als auf dem Gehweg und oft auch sicherer als auf einem gesonderten Radweg: Unfallanalysen haben das bestätigt:
Radfahrende werden auf der Fahrbahn von Autos am besten gesehen. Denn die Hauptgefahr für Radfahrende kommt von der Seite (Ein-/Ausfahrten, Kreuzungen, Abbiegen), nicht von vorn oder von hinten.
Die Gemeinde Stuhr hat für noch mehr Sicherheit Tempo 30 auf der Varreler Landstraße angeordnet und Fahrradpiktogramme aufbringen lassen, um die Aufmerksamkeit von Autofahrern zu erhöhen.
Sind auf dem Gehweg („Rad frei“) an der Varreler Landstraße in den letzten Jahren überhaupt Unfälle mit Radfahrenden oder Fußgängern passiert?
Ja, viele sogar, darunter auch Unfälle mit Schwerverletzten.
Müssen auch Kinder zukünftig auf der Fahrbahn fahren und ist das nicht zu gefährlich?
Kinder bis 8 Jahren müssen immer auf dem Gehweg fahren. Kinder bis 10 Jahren dürfen dort fahren. Eine Begleitperson darf sie dort begleiten.
Ältere Kinder müssen - wie Erwachsene auch schon seit ca. 10 Jahren - auf der Fahrbahn fahren. Auch für sie gilt: sie werden dort besser gesehen als auf dem Gehweg. Unfälle passieren nämlich auch, wenn Radfahrende plötzlich vom Gehweg auf eine Fahrbahn fahren, um sie zu überqueren.
Auf der Fahrbahn kommt es nicht zu solch plötzlichen Situationen, denn auch jugendliche Radfahrende sind dort für Autos viel mehr im Blickfeld.
Dürfen Radfahrende bei einem Verkehrsstau auf der Varreler Landstraße auf der Fahrbahn rechts an den stehenden Autos vorbeifahren?
Ja, dürfen sie – wenn rechts genug Platz ist und sie dies ohne Gefährdung tun können.
Warum gibt es keinen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf der Varreler Landstraße?
Weil die Fahrbahn dort dafür zu schmal ist.
Auch für Fahrbahnen gibt es eine gesetzliche Restfahrbahnbreite bei der Einrichtung von Schutzstreifen: sie beträgt 4,5 m + 0,5 m Sicherheitsabstand + 1,9 m für evtl. Parkstände bei einem einseitigen Schutzstreifen; bei beidseitigen Schutzstreifen beträgt sie 7 m (Kapitel 3.2 ERA 2010).
Die Varreler Landstraße ist aber durchschnittlich nur zwischen 5,8 m und 6,1 m breit. Deshalb kann man dort weder einen Radweg bauen noch einen Schutzstreifen markieren.
Warum werden nicht mehr separate Radwege gebaut?
Weil es nicht genügend Fläche für den Bau gibt. Oft scheitern neue Radwege daran, dass Grundstücksinhaber die geeigneten Flächen nicht verkaufen möchten.
Stuhrbaum
Warum gibt es jetzt ein absolutes Haltverbot in der Straße Stuhrbaum?
Weil wir fließenden Verkehr wollen, keinen stockenden!
Die bisher dort oft geparkten Autos machten die Straße zu einer Slalomstrecke und das Fahren mühsam.
Durch das Haltverbot kann der Verkehr jetzt fließen.
Trotz des neuen Tempo 30 km/h kommt man dort jetzt oft schneller voran als vorher mit erlaubten 50 km/h (mit parkenden Autos).
Für die direkten Anwohner wird der Verkehrslärm durch bremsende und wieder beschleunigende Autos reduziert.
Und ganz wichtig: der Radverkehr ist jetzt auf der Straße durch Tempo 30 km/h sicherer. Auch weil keine Gefahr mehr durch sich plötzlich öffnende Türen parkender Autos („Dooring-Unfälle“) besteht.
Gibt es für die Anwohner in Stuhrbaum genügend Parkraum abseits der Straße?
Ja! Alle Grundstücke haben Stellplätze für Pkws.
Wichtige Verkehrszeichen und Regeln
Warum werden in der Gemeinde Stuhr Fahrradzonen (Anlieger frei) eingerichtet?
Fahrradstraßenzonen (Anlieger frei) stärken den Vorrang der Radfahrenden und tragen deshalb auch zur Sicherheit bei.
Größere Unterschiede zwischen Tempo-30-Zonen und Fahrradzonen gibt es nicht: Der Radverkehr wird nur darin bestärkt, auf der Fahrbahn nebeneinander zu fahren. Allerdings dürfen durch Fahrradzonen (Anlieger frei) keine „fremden“ Autos fahren. Deswegen werden Fahrradzonen nur in Wohngebieten ausgewiesen, die für Radfahrende interessante Strecken abseits von Hauptstraßen bieten.
Was bedeuten diese Verkehrszeichen?
Radfahrende, E-Bikes und E-Scooter müssen auf die Fahrbahn; der Gehweg gehört den zu Fuß Gehenden, den Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen, und spielenden Kindern!
Eine Ausnahme: Eltern dürfen mit Kindern bis 10 Jahren langsam auf dem Gehweg Radfahren.
Hält man sich mit dem Fahrrad oder dem E-Scooter nicht daran, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Passiert ein Unfall, kann es sein, dass die eigene Haftpflichtversicherung nicht zahlt.
Hier müssen Radfahrende, E-Bikes und E-Scooter-Fahrende in der für sie angenehmen und sicheren Geschwindigkeit fahren. Aber alle, zu Fuß Gehende, Radfahrende, und E-Scooter-Fahrende müssen Rücksicht aufeinander nehmen.

Getrennter Geh- und Radweg
Hier müssen Radfahrende, E-Bikes und E-Scooter-Fahrende links fahren, denn die rechte Seite ist für zu Fuß Gehende.


Gehweg/Radfahrer frei
Hier haben zu Fuß Gehende Vorrang und Radfahrende und E-Bikes dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) fahren. Schnelleres Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit!
E-Scooter dürfen hier nicht fahren.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter gehören auf die Fahrbahn oder auf Radwege (s. o.). Auch gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege sind ok (s. o.).
Gehwege sind tabu!
Dürfen E-Scooter nebeneinander fahren?
Nein, das ist nicht erlaubt. Die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) stellt E-Scooter grundsätzlich den Radfahrenden gleich, untersagt aber das Nebeneinanderfahren und die Mitnahme einer zweiten Person.
Dürfen mehrere Personen auf einem E-Scooter fahren?
Nein, das ist nicht erlaubt.
Dürfen mehrere Personen auf einem E-Scooter fahren oder darf man dabei sein Handy benutzen?
Nein, beides ist nicht erlaubt (§ 8 eKFV).
Das Handy-Verbot ergibt sich aus § 23 (1a) StVO, der für alle Fahrzeuge gilt.
Dürfen Kinder E-Scooter fahren?
Nein, das Mindestalter ist 14 Jahre.
Wo dürfen Kinder Rad fahren?
Kinder bis 8 Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder bis 10 Jahren dürfen Gehwege zum Radfahren nutzen.
Eine erwachsene Begleitperson darf sie dort jeweils begleiten.
Darf ich meinen 9-jährigen radelnden Nachbarssohn auf dem Gehweg Fahrrad fahrend begleiten?
Ja, denn sie sind in diesem Fall die erwachsene Begleitperson.
Wo genau auf der Fahrbahn sollen Radfahrende fahren?
Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrende und E-Scooter.
Wieviel Sicherheitsabstand muss ich mit meinem Auto beim Überholen eines Radfahrers halten?
Beim Überholen in Ortschaften muss der Abstand zwischen Auto und Radfahrenden (linker Lenkergriff!) 1,5 m betragen. Außerhalb von Ortschaften sogar 2 m.
1,5 m sind ca. die doppelte Armlänge (vom linken Lenkergriff).
Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, muss das Fahrzeug hinter dem Fahrrad bleiben.
Radfahren im Dunkeln - gefährlich oder nicht?
Es gilt: Sichtbarkeit für Sicherheit. Licht und Reflektoren sind Pflicht am Fahrrad und das Licht sollte schon in der Dämmerung eingeschaltet werden. Im Dunkeln sowieso. So sind Radfahrende für Autos auch abends oder im Winter schon von weitem gut sichtbar.
Wie kann ich persönlich zur Verkehrssicherheit beitragen?
Gegenseitige Rücksicht ist das oberste Gebot im Straßenverkehr. Das gibt auch die Straßenverkehrsordnung so vor. Oft hilft für etwas mehr Verständnis und Achtsamkeit auch, sich zu erinnern, dass man später oder am nächsten Tag wieder selbst zu Fuß gehen oder das Rad nehmen wird und was man sich von anderen Verkehrsteilnehmenden für sich wünscht.
Eltern sollten frühzeitig mit ihren Kindern die üblichen Wege einüben.
Die Kinder müssen lernen, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Das gibt Sicherheit und gilt insbesondere auch für den Weg zur Kita oder zur Schule.
Aber wenn Eltern ihre Kinder mal mit dem Auto von der Schule abholen, gilt es besondere Vorsicht walten zu lassen. Eltern sollten gerade im Verkehr Vorbild sein!
Menschen, die merken, dass sie evtl. unsicher werden im Straßenverkehr, sollten sich an Personen ihres Vertrauens wenden, um zusammen zu entscheiden, wie eine Teilnahme am Straßenverkehr auch ohne Auto oder Fahrrad möglich ist
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