Die Kfz-Zulassungsstelle im Bürgerbüro
i-Kfz – Fahrzeuge online an- und abmelden
Liebe Bürger*innen und Bürger,
KFZ lassen sich jetzt ganz einfach auch online an- und abmelden. Hierzu benötigen Sie z.Zt. nicht einmal die Online-Ausweisfunktion eID.
D.h. Sie können Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen, Anschriftenänderungen sowie Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen online erledigen. Das i-Kfz-Portal, über das die Online-Dienstleistungen erledigt werden können, finden Sie hier. Nach einmaliger Anmeldung in diesem Portal stehen Ihnen die Leistungen der internetbasierten Fahrzeugzulassung zur Verfügung.
Die Gemeinde Stuhr nimmt verschiedene Aufgaben der Kfz-Zulassungsstelle aber auch direkt vor Ort im Bürgerbüro wahr. Leider müssen Sie aktuell ggf. mit Wartezeiten rechnen. Nutzen Sie deshalb gern den oben beschriebenen Online-Service.
Ferner finden Sie zwei Schilderhersteller in direkter Nachbarschaft zum Rathaus.
Folgende Dienstleistungen werden im Auftrag des Landkreises Diepholz direkt in der Kfz-Zulassungsstelle im Bürgerbüro erledigt:
- Änderung der Halterdaten (Namens- oder Adressänderung)
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)
- Ersatzsiegelung eines beschädigten Kennzeichen
- Euro-Kennzeichen
- Feinstaubplakette / Umweltplakette
- Grünes Kennzeichen
- Kleines Motorradkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen nur für im Landkreis Diepholz gemeldete Personen
- Neuzulassung eines Fahrzeuges
- Saisonkennzeichen
- Technische Änderung (Ausnahmen bleiben vorbehalten)
- Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges
- Wunschkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) (Ausnahmen bleiben vorbehalten)
Folgende Dienstleistungen werden in Stuhr nicht bearbeitet :
- Ersatzausstellung von ZB I / ZB II oder sonstigen Papieren (z.B. bei Verlust)
- Erstmalige Ausstellung der ZB II (ehemals Fahrzeugbrief) bei Neuzulassung
- Erstausstellung von ZBI + ZBII bei Importfahrzeugen
- erstmalige Oldtimerzulassungen (H-Kennzeichen)
- Ausnahmegenehmigungen jeglicher Art
- Ausstellung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
- Rote (Händler-)Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen für im Ausland lebende Personen
- Kurzzeitkennzeichen für nicht im Landkreis gemeldete Halter
- Umkennzeichnung bei verlorenen oder gestohlenen Kennzeichen
- Versicherungswechsel
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