Kindertagesstätten
Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Die Gemeinde Stuhr hat sich im Rahmen einer Vereinbarung mit dem zuständigen Landkreis Diepholz zur Erfüllung dieses Rechtsanspruchs für Kinder aus der Gemeinde verpflichtet. Zu diesem Zweck betreibt die Gemeinde in 7 Ortsteilen insgesamt 13 Kindertagesstätten, die nachfolgend vorgestellt werden. Die Gemeinde gewährt darüber hinaus finanzielle Hilfen zum Betrieb der Kindergärten der Katholischen Kirchengemeinde in Stuhr-Moordeich, DRK Kita Neukrug und Kita Löffelchen in Brinkum.
Hier gelangen Sie zu den einzelnen Kindertagesstätten...
Es können Kinder für die Krippengruppen unter drei Jahren in den Kindertagesstätten Brinkum-Jahnstraße, Brinkum-Meyerstraße, Groß Mackenstedt, Heiligenrode, Moordeich, Seckenhausen, Stuhr und Varrel-Varreler Feld angemeldet werden. In den Krippengruppen werden Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres betreut. Das Angebot ist für Kinder aus allen Ortsteilen offen. Bei entsprechenden Anmeldezahlen ist auch eine verlängerte Betreuungszeit möglich.
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