Mikrozensus 2026
Auch dieses Jahr findet wieder die Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) statt. Hierbei wird seit 1957 jährlich ein Prozent aller Haushalte zufällig ausgewählt und befragt, um zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen zur Nutzung vor allem durch Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu erheben.
Davon sind auch einige Haushalte in der Gemeinde Stuhr betroffen. Die zu befragenden Haushalte werden postalisch durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Befragung kann online, per Papierfragebogen oder auch telefonisch durchgeführt werden.
Um im Vorfeld der Befragung die Gebäudestruktur an den ausgewählten Anschriften sowie die anzuschreibenden Haushalte zu ermitteln, setzt das LSN in einigen Regionen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte vor Ort zur Anschriftenklärung ein. Diese nehmen hierbei Namen von Briefkästen und Klingelschildern auf, führen jedoch selbst keine Interviews durch. Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten sind dem Datenschutz verpflichtet und können sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren.
Die Ergebnisse der Befragung werden anschließend anonym ausgewertet.
Die Auskunft ist für alle Personen, die in einer zur Befragung ausgewählten Wohnung ihren Wohnsitz haben, verpflichtend.
Der Mikrozensus richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz (MZG) vom 07.12.2016 (BGBl. I S. 2826).
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) unter folgender Adresse:
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Göttinger Chaussee 76
30453 Hannover
Telefon: 0511/9898-0
Weitere Informationen finden Sie hier.
ZurückDrucken