Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende
Der Radverkehr hat in Stuhr Fahrt aufgenommen und immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst, Wege mit dem Rad zurückzulegen. Die Gemeinde Stuhr unterstützt den Wechsel vom Pkw auf das Fahrrad ausdrücklich. Das Radfahren in den Alltag zu integrieren, lohnt sich. Es schont den Geldbeutel, die Umwelt und fördert die Gesundheit. Ein weiterer Nebeneffekt ist, dass sich das Verkehrsumfeld beruhigt und die Geräuschkulisse abnimmt.
Um die Sicherheit und Attraktivität für den Radverkehr in der Gemeinde Stuhr zu steigern, wurde ein Gutachterbüro mit der Ausarbeitung eines Radverkehrskonzeptes beauftragt. Die ersten Maßnahmen des Konzeptes wurden bereits umgesetzt bzw. werden in den nächsten Monaten sukzessive umgesetzt werden. Beispiele hierfür sind die Einrichtung von Fahrradstraßen und –zonen in den Stuhrer Ortsteilen, die Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Bassumer und der Bremer Straße sowie Geschwindigkeitsreduzierungen auf den Stuhrer Gemeindestraßen.
Aktuelles
Neue verkehrliche Regelungen in der L 337 Varreler Landstraße
Die Gemeinde Stuhr verfolgt dabei das Ziel „Vision Zero“, wie auch das Bundesverkehrsministerium oder der Deutsche Verkehrssicherheitsrat: niemand soll im Straßenverkehr einen schweren Unfall erleiden – deshalb schafft die Gemeinde sichere Bedingungen, wenn Radfahrende auf der Fahrbahn unterwegs sind.
Etliche Radfahrende fahren bereits auf der Fahrbahn der Varreler Landstraße. Das ist verkehrsrechtlich auch richtig: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass Radfahrende auf der Fahrbahn fahren müssen, wenn kein Radweg vorhanden ist und die Varreler Landstraße ist zu schmal, um separate Radwege anzulegen.
Aufgrund geänderter Vorgaben der StVO musste vor über zehn Jahren bereits geregelt werden, dass unter anderem der Weg an der Varreler Landstraße innerorts ausschließlich ein Gehweg ist, da er für einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu schmal ist. Das Radfahren durfte dort nur noch in Schrittgeschwindigkeit erlaubt werden. Schnelleres Radfahren auf diesem Gehweg ist seitdem nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Weil aber selbst langsames Radfahren auf Gehwegen in der Vergangenheit für Unfälle sorgte, wird jetzt geregelt, dass Radfahrende, die älter als 10 Jahre alt sind, dort nicht mehr fahren dürfen, auch nicht in Schrittgeschwindigkeit.
Daher soll das Radfahren auf der Varreler Landstraße sicherer gemacht werden. Nicht zuletzt auch, weil es dort in den vergangenen Wochen Unfälle gab, wurde jetzt Tempo 30 angeordnet. Zusätzlich zeigen Fahrradpiktogramme, dass die Fahrbahn auch von Radfahrenden genutzt wird. Verkehrsexperten und Unfallstatistiken zeigen, dass Radfahrende auf der Fahrbahn sicherer unterwegs sind, weil sie dort für PKWs besser sichtbar sind. Denn die Hauptgefahr für Radfahrende kommt von der Seite (Ein-/Ausfahrten, Kreuzungen), nicht von vorn oder von hinten.
Tempo 30 wird aber auch für mehr Sicherheit für zu Fuß Gehende auf dem Gehweg sorgen und das Wohnen an der Straße ruhiger machen.
Die Anwohnenden der Varreler Landstraße werden über die neuen Maßnahmen durch einen Flyer informiert werden, der in den nächsten Tagen verteilt wird.
Neue verkehrliche Regelungen in den Straßen Stuhrbaum, Stuhrer Landstraße und Bahnhofstraße
In der Straße Stuhrbaum wird noch im September die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Dies geht auf wiederholte Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner zurück, dient aber auch dazu, die Sicherheit für Radfahrende auf der Fahrbahn zu erhöhen. Hinzu kommen ein absolutes Halteverbot für Pkw und Lkw auf der Fahrbahn sowie Fahrradpiktogramme. Schließlich wird in Höhe der Bushaltestelle Stuhrbaum ein Fußgängerüberweg geschaffen.
Das Ziel der Maßnahme ist, das Durchfahren der Straße Stuhrbaum für alle sicherer und entspannter zu machen, denn das Parken von Autos auf der Fahrbahn ließ die Straße z. T. wie einen Parcours erscheinen. Deshalb müssen Anlieger ihre Autos zukünftig ausschließlich auf den Grundstücken parken, anstatt auf der Fahrbahn.
Damit die dann freien Fahrstreifen aber nicht zur „Rennstrecke“ werden, wird Tempo 30 km/h eingeführt. Denn auf die Fahrbahn gehören nicht nur Pkw, sondern auch Radfahrende, weil die sog. „Nebenanlage“ schmal ist und eigentlich immer schon ein Gehweg war, auf dem das Radfahren nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt war. Aber daran hielten sich leider nicht alle. Deshalb wird der Gehweg jetzt ganz ausdrücklich als solcher beschildert, indem das „Radfahren erlaubt“ entfernt wird.
Für größtmögliche Sicherheit der Radfahrenden werden neben der Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Fahrbahn auch Fahrradpiktogramme aufgebracht, die sowohl Radfahrenden zeigen, dass sie dort fahren müssen, als auch Kfz-Fahrenden, dass Radfahrende dort hingehören und auf sie Rücksicht genommen werden muss. Nur Kinder bis 8 Jahre gehören weiterhin zu ihrer Sicherheit auf den Gehweg, und Kindern bis 10 Jahren ist es weiterhin erlaubt, dort zu fahren, ebenso wie den sie begleitenden Erwachsenen.
Als logische Ergänzung wird die Geschwindigkeit auch auf der Stuhrer Landstraße zwischen Carl-Zeiss-Straße und der Straße Stuhrbaum sowie auf der kompletten Bahnhofstraße bis Ecke Bremer Straße auf Tempo 30 km/h reduziert, denn auch hier gehört der Radverkehr auf die Fahrbahn, weil die Nebenanlage, der Gehweg, zu schmal ist.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die neuen verkehrlichen Regelungen zu beachten und rücksichtsvoll zu fahren, und bedankt sich für das Verständnis dieser wichtigen Maßnahmen, die der Sicherheit aller dienen.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger gern unter 0421/56 95-112 an das Team Verkehr wenden.
Neuer Verbindungsweg zwischen Fahrenhorst und Syke durch den Warwer Sand
Die Gemeinde Stuhr freut sich, die Fertigstellung des neuen Verbindungsweges durch das Waldgebiet „Warwer Sand“ bekannt zu geben. Ab dem 3. Juli 2025 steht der rund 1,3 Kilometer lange gemeinsame Geh- und Radweg – davon 750 Meter auf Stuhrer Gebiet und 550 Meter auf Syker Seite – der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Der neue Weg bietet eine sichere, komfortable und naturnahe Verbindung für zu Fuß Gehende, Radfahrende und Reitende. Er verläuft abseits vom motorisierten Verkehr durch das landschaftlich reizvolle Waldstück und verbindet das Stadtgebiet Syke mit der Gemeinde Stuhr. Landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Verkehr ist ebenso wie Reitverkehr weiterhin erlaubt.
„Mit diesem neuen Weg schaffen wir eine attraktive Strecke für Alltag und Freizeit – sei es mit dem Rad, zu Fuß oder zu Pferd“, sagt Bürgermeister Stephan Korte. „Das fördert nicht nur den klimafreundlichen Verkehr, sondern auch das Naturerlebnis und die Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger.“
Der Ausgangspunkt der neuen Verbindung liegt am Ende der Straße Zum Warwer Sand am Waldrand. Von dort führt der Weg durch den Wald vorbei an der charakteristischen Sanddüne bis ins Syker Stadtgebiet. Die Ertüchtigungsarbeiten wurden planmäßig und in enger Abstimmung mit der Stadt Syke durchgeführt.
Mit der Eröffnung dieses naturnahen Weges setzt die Gemeinde Stuhr ein weiteres Zeichen für nachhaltige Mobilität und regionale Zusammenarbeit.
Neue Radverkehrsführung an der K 111 Blockener Straße innerorts
Nach der Sanierung der K 111 Blockener Straße dürfen Radfahrende die Gehwege an der Blockener Straße nicht mehr mitbenutzen, was auch bisher nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt war, sondern müssen, mit Ausnahme von Kindern bis 8 Jahren und ihrer Begleitperson, zukünftig ausschließlich auf der Fahrbahn fahren; Kinder bis 10 Jahren dürfen ebenfalls weiter auf dem Gehweg fahren.
Diese Maßnahme macht das zu Fuß Gehen im Ortskern Stuhr mit Rathaus, Kita, Friedhof und Kirche sicherer. Für eine erhöhte Sicherheit der Radfahrenden wurde dafür auf der Blockener Straße auf der einen Fahrbahnseite ein neuer Schutzstreifen aufgebracht und auf der anderen Fahrbahnseite Fahrrad-Piktogramme, die darauf aufmerksam machen, dass sie dort fahren dürfen.
Ferner ist angedacht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit dauerhaft auf 30 km/h zu senken; das schützt nicht nur Radfahrende auf der Fahrbahn und zu Fuß Gehende beim Überqueren der Fahrbahn, sondern dient auch der Senkung von Verkehrslärm und damit allen im Ortskern Stuhr und ist Teil der dort begonnenen Ortskernentwicklung.
Neue Radverkehrsführung in der Straße Varreler Feld
Die Markierungsarbeiten in der Straße Varreler Feld sind abgeschlossen. Neue Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zeigen dem motorisierten Verkehr an, dass der Radverkehr nunmehr richtungstreu auf der Straße fährt.
Es gilt Tempo 30 km/h zwischen Moordeicher Landstraße und Varreler Landstraße.
Mit der richtungstreuen Radverkehrsführung im Mischverkehr bei gleichzeitiger Geschwindigkeitsreduzierung soll erreicht werden, dass das Unfallpotenzial zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen auf dem bisherigen zu schmalen gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der Straße Varreler Feld vermindert wird.
Die sog. Nebenanlage ist ab sofort als Gehweg den Fußgänger*innen vorbehalten.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Rad fahrende Kinder bis 8 Jahren; denn diese müssen gemeinsam mit ihrer Begleitperson den Gehweg nutzen. Kinder bis 10 Jahre dürfen den Gehweg nutzen.
Mit dieser Maßnahme setzt die Gemeinde Stuhr einen Vorschlag aus dem Radverkehrskonzept um, das zur Aufgabe hatte, die Radwegebeziehungen zwischen den Wohnquartieren und Schulen, Kitas, Sportanlagen und Einkaufsmöglichkeiten in den Ortsteilen zu untersuchen unter Berücksichtigung der tatsächlichen baulichen Gegebenheiten wie z. B. schmale Straßen, kein Platz für gesonderte Radwege. Es wurden unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben konkrete Lösungen entwickelt, die die Sicherheit und die Rolle der Radfahrenden als Verkehrsteilnehmende stärken und den Komfort für die Benutzung des Fahrrads erheblich verbessern.
Fahrradstraßen und -zonen in der Gemeinde Stuhr
Erste Fahrradstraße in Stuhr
Neuer Abschnitt für sicheren und attraktiven Radverkehr
Die Gemeinde Stuhr freut sich, über einen weiteren Schritt in Richtung moderner und nachhaltiger Mobilität informieren zu können: Im Ortsteil Brinkum wurde die erste Fahrradstraße (Anlieger frei) eingerichtet. Nach der erfolgreichen Umsetzung von Fahrradzonen in Stuhr, Moordeich und Varrel folgt nun dieses weitere Projekt zur Förderung des Radverkehrs.
Der neue Abschnitt verläuft im „Seitenarm“ der Syker Straße zwischen der Weyher Straße und dem Siedlerweg. Die Gemeinde Weyhe führt die Fahrradstraße auf ihrem Gebiet bis zur B 6 fort. Die gemeinsame Umsetzung zeigt, wie interkommunale Zusammenarbeit im Sinne einer sicheren und zukunftsorientierten Verkehrsentwicklung gelingen kann.
Zur besseren Sichtbarkeit wird die Fahrradstraße mit entsprechender Beschilderung und Markierung eines Fahrradstraßenpiktogramms ausgestattet. Bereits jetzt ist die Strecke eine viel genutzte Verbindung für Radfahrende – durch die Umwidmung erhöht sich ihre Sicherheit deutlich.
Was ändert sich mit der Fahrradstraße?
Durch die Beschilderung „Anlieger frei“ ist motorisierten Verkehr zugelassen, wenn die oder der Fahrer ein Anliegen in der Straße hat, aber:
- der Radverkehr hat Vorrang
- die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h
- Radfahrende dürfen nebeneinander fahren
- und motorisierte Fahrzeuge dürfen – wie auch sonst überall im Straßenverkehr - Radfahrende nur mit ausreichend Abstand (mindestens 1,5 Meter) überholen.
Ausblick: Ein weiteres Projekt steht bereits in den Startlöchern: In der Langenstraße wird in den kommenden Monaten eine weitere Fahrradstraße (Anlieger frei) eingerichtet, um die beiden Schulstandorte der KGS Brinkum sicher miteinander zu verbinden
Erweiterung der Fahrradzone (Anlieger frei) in Stuhr/Moordeich
Die im Sommer 2023 eingerichtete Fahrradzone (Anlieger frei) in Stuhr/Moordeich wurde zwischenzeitlich erweitert. Sie umfasst damit die Eckpunkte Zur Alten Windhorst bzw. Moselallee und Windhorst.
Die Gemeindeverwaltung weist noch einmal auf die Vorteile einer Fahrradzone (Anlieger frei) hin:
Radfahrende fahren in einer Fahrradzone auf der Straße und werden hierbei besonders geschützt, denn sie haben dort Vorrang vor Autos. Autofahrende dürfen Fahrradzonen nur befahren, wenn sie dort ein Anliegen haben. Autofahrende müssen sich der Geschwindigkeit der Radfahrenden anpassen (max. Tempo 30), Radfahrende dürfen nebeneinander fahren und Autos dürfen sie nur überholen, wenn sie dabei den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten können.
Gleichzeitig wird auch die Sicherheit für zu Fuß Gehende erhöht, da Radfahrende nicht mehr auf Gehwegen fahren dürfen. Eine Ausnahme gilt für Kinder bis 8 Jahren (und ihre Begleitperson); diese müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder bis 10 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren.
Fahrradzonen sollen dazu ermutigen, das Fahrrad statt des Autos für die täglichen Wege häufiger zu nutzen. Sie dienen damit auch dem Klima- und Lärmschutz.
Wissenswertes über Fahrradzonen und insbesondere zur Fahrradzone (Anlieger frei) in Stuhr/Moordeich sind dem Flyer „Stuhr Fahrradzonen in den Ortsteilen Stuhr und Moordeich“ entnehmen, der auch als Drucksache im Bürgerbüro erhältlich ist.
Neue Fahrradzonen (Anlieger frei) in Stuhr und Moordeich
In den Ortsteilen Stuhr und Moordeich sind die ersten zwei Fahrradzonen (Anlieger frei) eingerichtet worden.
Die „Eckpunkte“ der Fahrradzone in Stuhr/Moordeich stellen die Alte Windhorst, Moselallee sowie Pablo-Picasso-Straße und die Käthe-Kollwitz-Straße dar.
Eine weitere Fahrradzone umfasst die Erlenstraße, Kastanienstraße und Eichenstraße.
Eine Fahrradzone stärkt das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden und damit erhalten Radfahrende einen besonderen Schutz. Gleichzeitig wird auch die Sicherheit für zu Fuß gehende Personen erhöht, da Radfahrende nicht mehr auf Gehwegen fahren und der Autoverkehr „entschleunigt“ wird. Vielleicht motivieren Fahrradzonen auch dazu, das Rad auf den täglichen Wegen häufiger zu nutzen.
In einer Fahrradzone teilen sich Radfahrende und Autos die Fahrbahn, aber Radfahrende haben Vorrang. Es gilt max. 30 km/h und beim Überholen hält der Kfz-Verkehr 1,5 m Abstand zu den Radfahrenden. Radfahrende dürfen in einer Fahrradzone nebeneinander fahren. Weiterhin gilt Rechts vor Links, es sei denn, es gibt vor Ort eine andere Beschilderung wie in der Moselallee und Rheinallee. Hier wird es zunächst weiterhin die Buslinie 55 geben und daher bleibt die Vorfahrt für Rheinallee und Moselallee zunächst bestehen. Auf die am Straßenrand der Mainstraße parkenden Fahrzeuge wird künftig ein besonderer Blick gerichtet werden, um die Sicherheit für Radfahrende weiter zu erhöhen.
Wissenswertes über Fahrradzonen und zu den Regelungen für Radfahrende können zwei Flyern zu den neuen Fahrradzonen entnommen werden, die im Bürgerbüro in Papierform erhältlich bzw. auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Neue Fahrradzone (Anlieger frei) im Ortsteil Varrel
Die neue Fahrradzone wird von der Varreler Landstraße kommend über August-Hinrichs-Straße, Hermann-Löns-Weg und Johann-Eilers-Weg erreicht und umfasst das Wohnquartier zwischen der Varreler Landstraße im Süden und der Straße Am Weißen Moor im Norden. Eckpunkte im Westen sind der Georg-Droste-Weg und der Hermann-Allmers-Weg im Osten.
Eine Fahrradzone ist ein Gebiet, in dem sich Radfahrende und der motorisierte Verkehr die Fahrbahn teilen, aber Radfahrende Vorrang haben. Das heißt, dass der motorisierte Verkehr sich den Radfahrenden bei der Geschwindigkeit anpassen muss. Der motorisierte Verkehr fährt hinter den Radfahrenden, wenn das Abstandsgebot von 1,5 m beim Überholen von Radfahrenden nicht eingehalten werden kann. Die Höchstgeschwindigkeit in Fahrradzonen beträgt 30 km/h.
In Fahrradzonen gilt, was immer gilt: Ein gutes Miteinander gelingt, wenn alle Verkehrsteilnehmenden aufeinander Rücksicht nehmen. Fahrradzonen machen aber deutlich, dass hier das Fahrradfahren besonders sicher sein soll.
Wissenswertes über die Fahrradzone in Varrel findet man in einem Flyer, der im Bürgerbüro erhältlich ist bzw. auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht.
Neue Fahrradzone Neuer Weg und Fahrradstraße Am Rövekamp
Im Wohngebiet um den „Neuen Weg“ entsteht eine neue Fahrradzone in der Gemeinde Stuhr. Mit dieser Fahrradzone soll zum einen die Schulwegsicherheit in dem gesamten Wohngebiet erhöht werden. Darüber hinaus aber auch der Weg mit dem Fahrrad zur Bibliothek und zum Seniorentreff, auch das Restaurant Nobel ist ein beliebtes Ausflugsziel, das so sicherer mit dem Fahrrad erreicht werden kann.
Fahrradzone bedeutet, dass Radfahrende in der Fahrradzone Vorrang vor dem Kfz-Verkehr haben, aber auch, dass Kfz die Fahrradzone nur befahren oder durch sie hindurch fahren dürfen, wenn sie ein Anliegen IN der Fahrradzone haben. D.h. Anwohner*innen dürfen den Neuen Weg und die angrenzenden Straßen der Fahrradzone mit dem Auto befahren, aber auch ihre Gäste, Handwerksunternehmen, die dort arbeiten oder ihren Betriebssitz haben, Bibliotheksbesucher*innen, Patienten von Arztpraxen, die in der Fahrradzone liegen, Gäste des Restaurant Nobel und deren Beschäftigte sowie alle Lieferanten, die etwas in der Fahrradzone anliefern.
Deshalb ist an der Fahrradzone beschildert „Anlieger und Landwirtschaftlicher Verkehr frei“. Der Kfz-Durchgangsverkehr, also alle, die die Straßen nur mit dem Kfz befahren wollen, weil sie von der Blockener Straße zur Moordeicher Landstraße wollen oder umgekehrt, dürfen die Straßen in der Fahrradzone NICHT mehr mit Kfz durchfahren.
In der vergangenen Woche wurde bereits mit den Beschilderungsarbeiten begonnen, Markierungsarbeiten von Fahrradzonenpiktogrammen werden noch folgen, um den motorisierten Verkehr für die neue Verkehrsregelung noch stärker zu sensibilisieren.
Die Anwohnenden der Straßen wurden über die neue Fahrradzone vorab informiert.
Die neue Fahrradzone umfasst die Straßen Neuer Weg, Im Stillen Winkel, Zum Kleinen Deichfluss, Zu den Gehöften, Im Ring, Memelländer Straße, Tilsiter Straße, Am Alten Rathaus, Stellmacherstraße, Glockengießerstraße, Weberstraße, Böttcherstraße, Zum Braklandsweg, Drechslerstraße, Korbmacherstraße und Braklandsweg.
Als weitere Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit und für mehr Sicherheit und Attraktivität des Fahrradfahrens, wird aus der Straße „Am Rövekamp“ in Brinkum eine Fahrradstraße - dem landwirtschaftlichen Verkehr bleibt die Nutzung erlaubt.
Verkehrsrechtliche Details für Fahrradstraßen/-Zonen:
- Radfahrende und der motorisierte Verkehr teilen sich die Fahrbahn, aber Radfahrende Vorrang haben.
- Das heißt, dass der motorisierte Verkehr sich den Radfahrenden bei der Geschwindigkeit anpasst.
- Der motorisierte Verkehr fährt hinter den Radfahrenden, wenn der Abstand von 1,5 m beim Überholen von Radfahrenden nicht eingehalten werden kann.
- Die Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen bzw. -zonen ist 30 km/h.
- Kfz-Verkehr ist dort aber nur erlaubt, wenn das mit „Anlieger frei“ und / oder „landwirtschaftlichen Verkehr frei“ beschildert ist.
- Die Nutzung der Straße für Kfz-Durchgangsverkehr ist dann nicht erlaubt.
Zudem gilt für Fahrradstraßen/-zonen, was immer gilt: mit gegenseitiger Rücksicht gelingt ein gutes Miteinander.
Touristischer Radverkehr
Mit dem Fahrrad auf Tour
Informationen die Gemeinde Stuhr auf dem Fahrrad zu erkunden und zu genießen finden Sie auf der Seite "Mit dem Fahrrad auf Tour".
Wissenwertes
Bauzaunbanner „Bitte halten Sie 2,0 m Abstand“ entlang der Kreisstraße K 113
Mit einer gemeinsamen Verkehrssicherheitsaktion wollen die Gemeinde Stuhr und die Stadt Syke den motorisierten Verkehr darauf aufmerksam machen, dass entlang der Kreisstraße K 113 Ristedter Straße auf Stuhrer Gemeindegebiet und der Warwer Straße auf dem Syker Stadtgebiet außerorts 2,0 m Mindestabstand beim Überholen des Radverkehrs einzuhalten ist. Die Strecke zwischen Fahrenhorst und Ristedt wird vielfach von Radfahrenden genutzt und es ist unabdingbar, noch einmal auf die Wichtigkeit des Einhaltens der Abstandsregelung zwischen dem motorisierten Verkehr und dem Radverkehr hinzuweisen.
Vor dem Hintergrund, dass die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, die verkehrsbehördliche Anordnung der Gemeinde Stuhr bezüglich einer Geschwindigkeitsreduzierung von 100 km/h auf 70 km/h entlang der Ristedter Straße derzeit nicht umsetzt, ist es den beiden Kommunen wichtig, entlang der Strecke mit einer gemeinsamen Verkehrssicherheitsaktion auf den Radverkehr auf der Fahrbahn aufmerksam zu machen.
Mit der Aktion sollen die Sicherheit und die Attraktivität für den Pendlerradverkehr zwischen der Gemeinde Stuhr und der Stadt Syke sowie der touristische Radverkehr in der Region gesteigert werden.
Innerorts ist beim Überholen des Radverkehrs durch den motorisierten Verkehr im Übrigen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Bauzaunbanner "Bitte halten Sie 1,5 m Abstand“ in der Bassumer Straße
Seit dem 21.03. erinnern 2 Bauzaunbanner mit dem Titel „Bitte halten Sie Abstand“ den Kfz-Verkehr daran, dass ein Seitenabstand von 1,5 m beim Überholen von Radfahrenden auf dem Schutzstreifen entlang der Bassumer Straße einzuhalten ist (§ 5 Abs. 4 StVO). Kann dieser Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, hat der Kfz-Verkehr hinter den Radfahrenden zu bleiben, bis eine geeignete Stelle vorhanden ist, um gefahrlos den Radfahrenden mit 1,5 m Seitenabstand zu überholen. So ist beispielsweise ein Überholen von Radfahrenden vor den Querungsstellen der Bassumer Straße nicht zulässig, da in diesen Bereichen das Einhalten des Seitenabstandes von 1,5 m nicht gegeben ist.
Kein Überfahren des Schutzstreifens in der Bassumer und Bremer Straße
Ein Schutzstreifen wie in der Bassumer Straße vorhanden, darf grundsätzlich vom Kfz-Verkehr nicht überfahren werden; die Fahrbahnbreite ist ausreichend. Ausnahmsweise ist ein Überfahren gestattet, wenn der gegenläufige Verkehr sich nicht anders begegnen kann (z. B. zwei Busse oder Lkw-Verkehr). Es ist leider zu beobachten, dass der Kfz-Verkehr den Schutzstreifen entlang der Bassumer Straße überfährt. Dieses Fehlverhalten führt dazu, dass sich die Radfahrenden nicht sicher fühlen. Ein Halten oder Parken auf dem Schutzstreifen ist ebenfalls verboten.
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