Schulanmeldung
Die Schulpflicht richtet sich nach dem Niedersächsischen Schulgesetz.
Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des genannten Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind („Kann-Kinder“), in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Die Schulanmeldung erfolgt in der Regel im April/Mai des Vorjahres. Die Anmeldetermine werden den Erziehungsberechtigten von der jeweiligen Grundschule vorab schriftlich mitgeteilt.
Zum Schuljahr 2020/2021 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben (geb. 02.10.2013 bis 01.10.2014).
Zum Schuljahr 2021/2022 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2021 das sechste Lebensjahr vollendet haben (geb. 02.10.2014 bis 01.10.2015).
Bei Fragen zum Anmeldeverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Grundschule.
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