Verwaltungsfachangestellte*r
Im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bei der Gemeinde Stuhr erhalten die Auszubildenden einen vielfältigen Einblick in die Aufgaben der Kommunalverwaltung. Diese Aufgaben umfassen unter anderem die Erstellung von Gutachten, das Setzen und Überwachen von Fristen sowie die Beratung von Bürgern. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten befassen sich Verwaltungsfachangestellte umfangreich mit Gesetzestexten, da die öffentliche Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist. Die Organisation der Verwaltung gliedert sich in verschiedene Fachbereiche, in denen die Auszubildenden interessante und abwechslungsreiche Einblicke bekommen.
Voraussetzungen/Eigenschaften
Für die Einstellung ist ein Realschulabschluss mit guten Noten in Deutsch, Mathematik und Politik erforderlich. Weiterhin sollten die Bewerber*innen unter anderem folgende Eigenschaften mitbringen:
- Interesse/Verständnis für rechtliche Zusammenhänge
- (Kommunal-) Politisches Interesse
- mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Grundkenntnisse in MS Office
Urlaubsanspruch/Vergütung
Der Urlaubsanspruch für Auszubildende beträgt im Regelfall 30 Tage.
Die Ausbildungsvergütung (brutto) teilt sich wie folgt auf:
| 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
| 1.218,26 € | 1.268,20 € | 1.314,02 € |
(Stand: 03/2024)
Des Weiteren wird eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld") und eine Abschlussprämie beim Bestehen der Abschlussprüfung ausgezahlt. Letzteres gilt jedoch nicht, wenn die Ausbildung mit einer Wiederholungsprüfung beendet wird.
Zudem gibt es in jedem Ausbildungsjahr einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 € brutto.
Berufsschule/Lehrgänge
Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten findet im dualen System statt, das heißt, dass die Auszubildenden zum einen im Rathaus eingesetzt werden und zum anderen die Berufsschule und weiterführende Lehrgänge besuchen. Eine der Besonderheiten ist, dass der theoretische Teil ca. zwei Drittel der gesamten Ausbildung ausmacht.
Der Berufsschulunterricht findet in Form von Blockunterricht an den Berufsbildenden Schulen Syke statt. Dieser ist in drei Blöcke, die jeweils ca. drei Monate andauern, unterteilt und wird von Berufsschullehrern und Dozenten aus der Praxis durchgeführt. Am Ende jedes Unterrichtsblocks erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis.
Neben dem Berufsschulunterricht finden drei Lehrgänge in Sulingen statt. Im Gegensatz zum Berufsschulunterricht wird der Unterricht nur von Dozenten aus der Praxis erteilt. Im Einführungslehrgang (Dauer ca. einen Monat) werden zu Beginn der Ausbildung grundlegende Kenntnisse vermittelt. Im dreimonatigen Zwischenlehrgang werden die bisher in der Berufsschule erworbenen Kenntnisse vertieft und die Auszubildenden auf die Zwischenprüfung vorbereitet, die am Ende des Lehrgangs stattfindet. In den letzten vier bis fünf Monaten der Ausbildung erfolgt die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Rahmen des Abschlusslehrgangs.
Unterrichtet werden in der Berufsschule und während der Lehrgänge unter anderem:
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Praxisphasen
Das verbleibende Drittel der Ausbildung absolvieren die Auszubildenden im Rathaus. Dort werden folgende Einsatzbereiche durchlaufen:
Fachbereich 1 „Zentrale Dienste"
Fachbereich 2 „Ortsentwicklung & Bauen"
Fachbereich 3 „Bürgerbüro, Verkehr, Feuerwehr & Ordnung"
Fachbereich 4 „Bildung, Soziales & Freizeit"
Fachbereich 5 "Finanzen & Wirtschaftsförderung"
In jedem Fachbereich erfolgt abschließend eine Beurteilung der erbrachten Leistungen.
Ein Teil der praktischen Ausbildung findet in Form der sog. Fremdausbildung statt.
Während der etwa zweimonatigen Fremdausbildung wird den Auszubildenden die Gelegenheit gegeben, Einblicke in die Tätigkeiten und Abläufe einer übergeordneten Behörde (in der Regel der Landkreis Diepholz) zu erlangen. In Absprache mit der Ausbildungsleitung kann auch eine andere Behörde ausgewählt werden.
Perspektiven/Weiterbildung
Bei erfolgreicher Beendigung der Ausbildung bestehen je nach erbrachter Leistung und unter Berücksichtigung des jeweiligen Personalbedarfs Übernahmemöglichkeiten. Die Eingruppierung erfolgt im Regelfall in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst; das Entgelt beträgt hierbei 3.042,04 € brutto (Stand: 03/2024).
Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten sind, bspw. in Form des Angestelltenlehrgangs II, gegeben.
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