Sie sind hier: Leben & WohnenSoziales & GesundheitSozialer Service
Wohngeld und Wohnbauförderung
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbstgenutzten Wohnraum gezahlt. Daneben werden Förderanträge auf Darlehen zur Schaffung von Wohnraum entsprechend der Förderprogramme der N-Bank geprüft und zur Prüfung der Bewilligung weitergeleitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
WohngeldPlus-Rechner ab 01.01.2023
ZurückDrucken