Wie wird gewählt?
Stimmenabgabe:
Sie erhalten jeweils einen Stimmzettel für jede Wahl, an der Sie teilnehmen dürfen: für die Wahl des Gemeinderates, des Kreistages und für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde.
Für die Wahl der Vertretungen (Kreistag, Gemeinderat) gilt ein Dreistimmenwahlrecht. Sie können auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).
Die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchführt. Hier haben Sie nur eine Stimme, die Sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.
Persönlich:
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf dieser ist angegeben, in welchem Wahllokal Sie Ihr Wahlrecht am Wahltag persönlich ausüben können.
Briefwahl:
Auf Antrag können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Dieser kann schriftlich oder mündlich (aber nicht telefonisch!) bei der Gemeinde gestellt werden. Ein Antragsvordruck ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Der Antrag kann auch per Telefax (04 21/56 95 -300) oder per E-Mail gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person kann bis zu vier Wahlberechtigte vertreten.
Sie können am Freitag, den 11. September 2026 noch bis 13:00 Uhr Wahlschein und Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen und dort auch gleich wählen.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Stuhr beantragen.
Der Wahlbrief muss am Wahltag (13. September 2026) bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlleiter im Rathaus der Gemeinde Stuhr eingegangen sein.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier.
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